Sachverhalt:


Die oben genannten Wege wurden wie folgt gewidmet:


Im Rahmen der Flurbereinigung Alpe:

1. Gemarkung Agger, Flur 42, Flurstück Nr. 171 Wirtschaftsweg

2. Gemarkung Agger, Flur 44, Flurstück Nr. 551 Wirtschaftsweg

3. Gemarkung Agger, Flur 44, Flurstück Nr. 2x Teil aus 684 Wirtschaftsweg


Im Rahmen der Flurbereinigung Heischeid

3. Gemarkung Heischeid, Flur 1, Flurstück Nr. 46 Wirtschaftsweg

4.Gemarkung Heischeid, Flur 1, Flurstück Nr. 52 Wirtschaftsweg


Die Lage der Wege ist auf den als Anlage 1-4 beigefügten Lageplänen ersichtlich.


Die Einziehung wurde von einer Privatperson beantragt, in deren Eigentum sich der überwiegende Teil der an die Wegeflächen grenzenden Flächen befinden. Diese beabsichtigt die Wegeflächen zu erwerben.


Die Einziehung der Wegeflächen, bis auf 1 Teilfläche der Nr. 3, wurde bereits mit der Vorlage 2014/0027/ in der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss vom 22.06.2016 und des Gemeinderates vom 06.07.2016 behandelt. Damals wurde die Einziehung von 6 Wege- / Wegeteilflächen beschlossen und die Einziehung der oben genannten Wegeflächen wurde zunächst abgelehnt.


Da zwischenzeitlich ein aufklärendes Gespräch mit dem Antragsteller, Herrn Paulus vom BUND und der Gemeinde stattgefunden hat, hat der Antragsteller darum gebeten, die Einziehung der zunächst abgelehnten Wegeflächen erneut dem Ausschuss / Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. In diesem Gespräch konnte Einigkeit erzielt werden, welche Maßnahmen des Antragstellers einen ausreichenden Ausgleich in der Natur gewährleisten.


Als Anlagen 6 und 7 sind die Niederschriften des Gesprächs von der Gemeinde sowie auch vom BUND beigefügt.


Die Gemeinde wird im Falle des Beschlusses nach a) im Kaufvertrag für alle Wegeflächen eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen und vereinbaren, dass bei Nichteinhaltung der Zusagen des Antragstellers, die Flächen an die Gemeinde zurückübertragen werden, und, dass im Falle einer Veräußerung durch den Antragsteller, der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zusteht.



Zudem hat der Antragsteller Kontakt zu dem Eigentümer der an die Wegefläche Nr. 3 angrenzenden Grundstücke Gemarkung Agger, Flur 44, Flurstück Nr. 165 und 564 aufgenommen und dieser hat seinen Einwand gegen die Einziehung und Veräußerung der Wegefläche mit der Bedingung zurückgenommen, dass zugunsten seiner Grundstücke im Grundbuch ein uneinge- schränktes Wegerecht eingetragen wird. Das diesbezügliche Schreiben ist als Anlage 8 beigefügt. Der Antragsteller hat dies zugesichert. Das Wegerecht wird im Falle des Beschlusses nach a) im Kaufvertrag zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller festgeschrieben und im Grundbuch eingetragen.


Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Heischeid, Flur 1, Flurstück 247, welches an den Weg Nr. 4 grenzt, hat bereits im Ursprungsverfahren erklärt, dass im Falle einer Einziehung und Veräußerung des Weges, auf seinem Grundstück ein unbefristetes und für ihn kostenloses Wegerecht im Grundbuch abzusichern ist. Der Antragsteller hat dies zugesichert. Das Wegerecht wird im Falle des Beschlusses nach a) im Kaufvertrag zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller festgeschrieben und im Grundbuch eingetragen.



Neu hinzugekommen ist ein zusätzliches Teilstück des Weges Nr. 3, Gemarkung Agger, Flur 44, Flurstück Nr.684.


Die Absicht der Wegeeinziehung dieser Wegeteilfläche wurde im Reichshofkurier vom 21.01.2017 bekannt gemacht und die beiden zuständigen Ortsvorsteher der Bezirke Drespe und Hunsheim wurden über die Angelegenheit unterrichtet. Die Ortsvorsteher haben mitgeteilt, dass sie keine Bedenken gegen die Einziehung haben und auch der NABU und BUND haben der Einziehung zugestimmt. Das Schreiben ist als Anlage 9 beigefügt.



Wege, die im Rahmen einer Flurbereinigung gewidmet wurden, können nur per Satzungsbeschluss wieder eingezogen werden. Die Satzung für den Fall des Beschlusses nach a) ist als Anlage 5 beigefügt.


Die beschlossene Satzung ist dem Landrat als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach Genehmigung durch den Landrat und dem entsprechenden Veröffentlichungsverfahren tritt die Satzung mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.




Anlagen:


1 – 3 Lagepläne mit Darstellung der einzelnen Wegeflächen

4 Übersichtsplan

5 Satzung mit Plan 1-3

6 Niederschrift der Gemeinde über gemeinsames Gespräch am 14.11.2016

7 Niederschrift BUND über gemeinsames Gespräch am 14.11.2016

8 Schreiben Anlieger vom 06.12.2016

9 Schreiben das NABU/BUND vom 23.01.2017



Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen / der Rat beschließt


a) die Einziehung der Wegeflächen

1. Gemarkung Agger, Flur 42, Flurstück Nr. 171

2. Gemarkung Agger, Flur 44, Flurstück Nr. 551

3. Gemarkung Agger, Flur 44, Flurstück Nr. 2 x Teil aus 684

4. Gemarkung Heischeid, Flur 1, Flurstück Nr. 46

5. Gemarkung Heischeid, Flur 1, Flurstück Nr. 52


Der als Anlage 5 beiliegende Satzungsentwurf wird als Satzung beschlossen. Die Wegeflächen werden anschließend an den Antragsteller veräußert.



oder


b.) die Wegeflächen

1. Gemarkung Agger, Flur 42, Flurstück Nr. 171

2. Gemarkung Agger, Flur 44, Flurstück Nr. 551

3. Gemarkung Agger, Flur 44, Flurstück Nr. 2 x Teil aus 684

4. Gemarkung Heischeid, Flur 1, Flurstück Nr. 46

5. Gemarkung Heischeid, Flur 1, Flurstück Nr. 52


nicht einzuziehen, sondern weiterhin in ihrer der Widmung entsprechenden Eigenschaft zu nutzen.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat beschließt die Einziehung der Wegeflächen

1. Gemarkung Agger, Flur 42, Flurstück Nr. 171

2. Gemarkung Agger, Flur 44, Flurstück Nr. 551

3. Gemarkung Agger, Flur 44, Flurstück Nr. 2 x Teil aus 684

4. Gemarkung Heischeid, Flur 1, Flurstück Nr. 46

5. Gemarkung Heischeid, Flur 1, Flurstück Nr. 52


Der als Anlage 5 beiliegende Satzungsentwurf wird als Satzung beschlossen. Die Wegeflächen werden anschließend an den Antragsteller veräußert.


Der Rat beschließt, dass dem Eigentümer ,der an der Wegefläche Nr 3 angrenzenden Grundstücke Gemarkung Agger, Flur 44, Flurstück Nr. 165 und 564, ein uneingeschränktes Wegerecht im Grundbuch eingetragen wird.


Ratsmitglied Oettershagen teilt mit, dass der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.


Ratsmitglied Osterberg beantragt, dass der Rat zusätzlich die Eintragung eines uneingeschränkten Wegerechtes für die Wegefläche Nr. 3 beschließt.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

32

dagegen:

0

Enthaltung:

0