Sachverhalt:
Mit Wirkung zum 01.01.2016 ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten und hat das bis
zum 31.12.2015 gültige Feuerschutzhilfegesetz NRW (FSHG) abgelöst.
Aufgrund der Neufassung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) ist es erforderlich, eine neue Satzung über die Erhebung von
Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Reichshof bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr
Reichshof gem. § 52 BHKG zu entwerfen und zu erlassen. Diese neue Satzung soll die gültige
Satzung über den Kostenersatz und die Entgelte für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Reichshof vom 01.07.2009 (Feuerwehrsatzung) in der zurzeit gültigen Fassung
ersetzen.
Der Städte- und Gemeindebund des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom
25.05.2016 eine neue Mustersatzung auf der Grundlage des BHKG erstellt und diese den
Kommunen mit Musterkalkulationen und entsprechenden Hinweisen zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung hat auf der Grundlage des neuen BHKG, der Mustersatzung des Städte- und
Gemeindebundes NRW und der neuen Grundlagen der Kostenkalkulation nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen gem. § 52 Abs. 4 BHKG den als Anlage beigefügten
Entwurf einer neuen Kostensatzung einschließlich einer neuen Kalkulation der Kostentarife für
Fahrzeuge und Personal entworfen.
Nach § 52 Abs. 4 BHKG darf der Kostenersatz höchstens so bemessen werden, dass die nach
den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt einsatzfähigen Kosten gedeckt werden. Zu
den Kosten gehören auch die anteilige Verzinsung des Anlagekapitals, die anteilige
Abschreibung sowie die Verwaltungskosten einschließlich anteilige Gemeindekosten.
Der Entwurf der Kostensatzung einschließlich der neuen Kostentarife basiert im Wesentlichen
auf der Mustersatzung bzw. der Erläuterungen zur Musterkalkulation und berücksichtigt
insbesondere auch die neuen Abrechnungsmöglichkeiten der Einsätze gem. § 52 Abs. 2 BHKG
(sog. Abrechnungstatbestände).
Der Entwurf enthält neue Kostensätze für die Einsatzfahrzeuge, die wieder in Fahrzeuggruppen
zusammengefasst wurden, die Personalkosten je Stunde und Feuerwehreinsatzkraft, die
Kostensätze für freiwillige Leistungen und Brandsicherheitswachen sowie sonstige Leistungen.
Diese Kostensätze wurden auf der Grundlage der nach § 52 Abs. 4 BHKG gültigen
betriebswirtschaftlichen Grundsätze und einer aktuellen Kosten- und Datenermittlung
(Grunddaten von Flächen der Feuerwehrgerätehäuser, Fahrzeuge, Kostenarten, fixe und
variable Kosten usw.) errechnet.
Die Kostenverteilung wurde nach den örtlichen Verhältnissen angepasst und es wurde nach
Fahrzeug- und Personalkosten unterschieden.
Anlagen:
1. Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Reichshof bei Einsätzen der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof
2. Erläuterungen zur neuen Satzung
3. Erläuterungen zur Neukalkulation
4. Vergleichstabelle der neuen Kostentarife zu den alten Kostentarifen
Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Reichshof bei Einsätzen der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Rat beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Reichshof bei Einsätzen der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof.
Ratsmitglied Oettershagen teilt mit, dass der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.
Bürgermeister Gennies teilt mit, dass der Haupt- und Finanzausschuss ebenfalls einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.
Er ruft zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
31 |
dagegen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |