Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 18. Juli 2017, hat Herr Dr. Neu eine Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW gestellt. Titel der Bürgeranregung ist „Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern“. Mit dem Antrag möchte Herr Dr. Neu die Räte dazu animieren, Jugendliche, bei denen die Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr bevorsteht, anzuschreiben und auf die Datenweitergabe bzw. die Widerspruchsmöglichkeit zur Datenwiedergabe hinzuweisen. Die Bürgeranregung ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.


Gemäß § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Reichshof ist der Haupt- und Finanzausschuss für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW zuständig.


Der Städte- und Gemeindebund hat mit Schnellbrief 184/2017 (Anlage 2) die flächendeckende Bürgeranregung des Herrn Dr. Neu erörtert. Er verweist auf das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtes Minden, welches über die flächendeckende Bürgeranregung auf Erlass eines Burka-Verbotes entschieden hat. Dieses Fall ist vergleichbar mit dem aktuellen Antrag des Herrn Dr. Neu.


Aus dieser Entscheidung folgt, dass der Rat bzw. der zuständige Ausschuss die Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW als unzulässig zurückweisen kann.


Anlagen:

1. Bürgeranregung von Herrn Dr. Neu

2. Schnellbrief 184/2017 des Städte- und Gemeindebundes


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Bürgeranregung „Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern“ von Herrn Dr. Neu gem. § 24 Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis und weist diese als unzulässig zurück.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Bürgeranregung „Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern“ von Herrn Dr. Neu gem. § 24 Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis und weist diese als unzulässig zurück.


Herr Seynsche erläutert die Vorlage.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

16

dagegen:

0

Enthaltung:

1