Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:


Im Rahmen des Wiehltalsperrenprojektes wurden in den letzten Jahren die öffentlichen Abwasseranlagen der Gemeinde Reichshof im Bereich der Wiehltalsperre für rund 18 Mio. Euro den erforderlichen abwassertechnischen Notwendigkeiten angepasst.


Die Finanzierung der Baukosten erfolgte über einen Landeszuschuss von 4,3 Mio. Euro sowie über 13,7 Mio. Euro zinsverbilligte Kredite der NRW.Bank, als Förderbank für Nordrhein-Westfalen.


Nach Beendigung des geförderten Wiehltalprojektes fließen nun die Kosten der Abschreibung und der Finanzierung für die erstellten Abwasseranlagen in die jährliche Gebührenbedarfsberechnung ein. Insoweit erfolgt eine Refinanzierung über die zu erhebenden Abwassergebühren. Die Abschreibung für die Abwasseranlagen läuft über 67 Jahre.


Außerhalb der Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich u. a. durch die Tilgung der Kredite, deren Laufzeit in der Regel bis zu 30 Jahren betragen, Zahlungsströme, die durch das Gebührenaufkommen, so wie es bisher berechnet wird, nicht vollständig gedeckt werden.


Zur nachhaltigen Finanzierung des Gemeindewerkes Abwasserbeseitigung ist darüber zu beraten, wie in diesem Sinne mit den bestehenden rechtlich abgesicherten Möglichkeiten die zukünftige Gebührenbedarfsberechnung verändert werden soll.


Welche rechtlichen Möglichkeiten gegeben sind und wie sich diese auf die Abwassergebühren auswirken können, wird von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Weber & Thönes anhand von mehreren Szenarien, deren Rechenmodelle bis ins Jahr 2032 reichen, vorgetragen.


Der Betriebsausschuss Wasserwerk / Abwasserwerk berät über die zukünftige Finanzierung des Gemeindewerkes Abwasserbeseitigung.


Kämmerer Dresbach erläutert die Vorlage. Er weist darauf hin, dass die Tilgungsleistung wesentlich über der Netto-Abschreibung (Abschreibung minus Sonderposten) liegt. Darum wird trotz ausgeglichener Gebührenkalkulation zukünftig der Liquidationskredit steigen, falls nicht gegengesteuert wird.


Wirtschaftsprüfer Weber erläutert die Finanzierung des Gemeindewerkes Abwasserbeseitigung anhand einer Präsentation (Anlage 1) und erläutert drei mögliche Finanzierungsszenarien.


Es schließt sich eine Aussprache an.


Ausschussmitglied Oettershagen bittet darum, den Ausschussmitgliedern eine Gebührenübersicht der umliegenden Kommunen vorzulegen um einen Vergleich zu den Gebühren der Gemeinde Reichshof herzustellen.