Sachverhalt:


Der TuS Reichshof beantragte mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 13.02.2017 eine finanzielle Unterstützung, beispielsweise aus der Sportpauschale, in einer nicht bezifferten Höhe für den Bau von Sanitäranlagen und Lagermöglichkeiten im Sportpark Eckenhagen.

Darüber hinaus wurde vom TUS Reichshof die Baukostenkalkulation mit dem Finanzierungsplan nachgereicht. Zudem wurde versichert: „Sobald die Finanzierung sichergestellt ist, soll das Bauvorhaben kurzfristig in Angriff genommen werden und möglichst im Jahr 2018 abgeschlossen werden.“ Die Baukostenkalkulation mit Finanzierungsplan wird ebenfalls als Anlage beigefügt.


Der Gemeinde Reichshof wird nach dem jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetz eine Sportpauschale von rd. 51.000 Euro zur Erfüllung kommunaler Aufgaben im Sportbereich zugewiesen. Intention des Gesetzgebers ist, den Kommunen eigene Investitionsvorhaben und die Förderung von Investitionsvorhaben Dritter im Bereich des Sports zu ermöglichen.

Mit dem Runderlass vom 10.03.2004 in der Fassung der Änderung vom 23.05.2013 haben die NRW Ministerien für Inneres, Kommunales und Finanzen Hinweise für die Verwendung der Sportpauschale gegeben. Hiernach sind die Zuweisungen für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb sowie für die Neuanlagen, Wiederaufbauten, Modernisierung, raumbildende Ausbauten, die Einrichtung und Ausstattung von Sportstätten, Instandsetzung von Sportstätten und für die Finanzierung von Sportstätten über Kredite einzusetzen. Durch das Kriterium: „Neubau“, besitzt das Vorhaben des TuS Reichshof einen investiven Charakter und könnte aus Mitteln der Sportpauschale unterstützt werden.

Seit 2012 erhalten die Sportvereine SF Asbachtal, TuS Eckenhagen und SSV Wildbergerhütte-Odenspiel eine finanzielle Unterstützung zur Finanzierung der Kunstrasenplätze. Seit 2013 erhält auch der SG Hunsheim eine Unterstützung. Insgesamt summiert sich die bisherige finanzielle Unterstützung auf 18.740 Euro pro Jahr.

Die angesparte Sportpauschale hat in der noch nicht testierten Bilanz 2016 einen Wert von rund 186.000 Euro. Durch Zubuchung der Sportpauschale 2017 (+51 T€) bzw. Abbuchung der o.g. Unterstützung der Sportvereine (-18,7 T€) sowie der am 13.12.2016 beschlossenen Unterstützung des TC Wiehltal (-4,5 T€) und dem Ankauf des Sportplatzes in Wildbergerhütte (-190 T€) verbleiben noch rd. 24 T€ zur weiteren Verwendung.

Neben der Sportpauschale ist im Haushaltsplan 2017 keine weitere Bezuschussung von Vereinen geplant.


Anlagen:


Schreiben des TuS Reichshof . 13.02.2017


Der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung, der Gemeinderat beschließt über die vom TuS Reichshof beantragte finanzielle Unterstützung, beispielsweise aus den finanziellen Mitteln der Sportpauschale, für den Bau von Sanitäranlagen und Lagermöglichkeiten im Sportpark Eckenhagen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, für den von dem Sportverein TuS Reichshof aufzunehmenden Kredit bei der NRW-Bank in Höhe von 40.000 Euro, mit einer Laufzeit von 10 Jahren, die fälligen Tilgungsleistungen zu übernehmen. Die Zinszahlungen werden nicht von der Gemeinde Reichshof übernommen.



Ausschussvorsitzender Thomas Funke erklärt sich bei diesem Tagesordnungspunkt als befangen und übergibt das Wort an seine Stellvertreterin Marlies Schirp.

Thomas Funke nimmt im Zuschauerraum Platz.


Die stellvertretende Ausschussvorsitzende Schirp erläutert die Vorlage und übergibt das Wort an Gerd Dresbach, der weitergehende Erläuterungen ausführt.


Ausschussmitglied Claus stellt den Antrag, dass im Sinne der Gleichberechtigung sowohl die Sportfreunde Asbachtal als auch der TuS Reichshof mit jeweils 40.000 Euro unterstützt werden.


Die stellvertretende Ausschussvorsitzende lässt über diesen Antrag abstimmen:


Dafür. 16 dagegen: 0 Enthaltungen: 2


Ausschussmitglied Maaß meldet sich zu Wort und befürwortet, dass das Wort „einmalig“ aus dem Beschlussvorschlag gestrichen wird.

Gerd Dresbach erläutert, dass durch die Kreditierung dies nicht mehr zum Tragen kommt.


Es schließt sich eine Diskussion an aus der hervorgeht, dass neben der Tilgung auch die Zinszahlungen von der Gemeinde getragen werden sollen.


Ausschussmitglied Maaß stellt den Antrag, dass neben der Tilgung auch die Zinsleistungen von der Gemeinde übernommen werden.


Die stellvertretende Ausschussvorsitze lässt über diesen Antrag abstimmen:


Dafür: 3 dagegen: 7 Enthaltungen: 8


Somit ist dieser Antrag abgelehnt.


Die stellvertretende Ausschussvorsitzende lässt nun über den neu formulierten Antrag abstimmen.




Abstimmungsergebnis:


Dafür:

16

dagegen:

0

Enthaltung:

2