Sachverhalt:


Gute Schulen erfordern eine moderne Schulinfrastruktur. Als Schulträger ist die Gemeinde daher gehalten, die Schulen in einen entsprechenden Zustand zu bringen und mit einer digitalen Infrastruktur auszustatten sowie den dann erreichten Zustand durch regelmäßige Sanierung und Modernisierung auch zu erhalten. Das Land NRW will dazu beitragen, dass die Kommunen die Schulinfrastruktur kurzfristig und sichtbar auf einen aktuellen Stand bringen können.

Damit dieser Prozess von den Kommunen ohne Verzögerungen angegangen werden kann,

stellt das Land NRW in einer Gemeinschaftsaktion mit der NRW.BANK den Kommunen über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zwei Milliarden Euro zur Verfügung.


Im Rahmen des Programms werden ab dem 01.01.2017 über vier Jahre jeweils 500 Millionen Euro bereitgestellt. Das Förderprogramm ist bis zum 31. 12. 2020 befristet. Die Gesamtlaufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre, wobei das erste Jahr tilgungsfrei bleibt. Das Land wird in der folgenden Zeit für die Kommunen alle Zins- und Tilgungsleistungen übernehmen. Diese Landeszusage ist durch das Gesetz zur Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2016 (GV.NRW. vom 27.12.15, S. 1149) umgesetzt.


Das Förderprogramm soll in Form von Kommunalkrediten vollständig über die NRW.Bank abgewickelt werden. Die NRW.Bank wird als Kreditgeber fungieren: die Kommunen als Kreditnehmer. Tilgung und Zinsen werden hierbei durch das Land NRW übernommen



Förderfähige Investitionen

Gute Schule 2020 bietet eine hohe Verwendungsbreite für den Schulträger. Förderfähig sind grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazu gehörigen Schulsportanlagen. Ziel ist ausdrücklich auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung von Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen).

Dazu gehören

  • die Sanierung und Modernisierung

  • der Neu- und Umbau der kommunalen Schulinfrastruktur

  • Digitalisierungsmaßnahmen

  • Ankauf von Grundstücken, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhaben sind (sofern der Erwerb nicht mehr als 2 Jahre vor der Antrag-stellung erfolgte).


Die Förderrichtlinien lassen zu, dass im gemeindlichen Haushalt bereits veranschlagte aber

noch nicht begonnene Schulmaßnahmen, finanziert werden können.


Nicht förderfähige Investitionen

Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter, reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben sowie Liquiditätsbedarf. Schwimmbäder, die sich nicht auf dem Schulgrundstück befinden, sind ebenso wie Volkshochschulen von der Förderung ausgeschlossen.


Verwendung in Reichshof

Reichshof erhält ein Kontingent von 924.312 Euro, das sich in vier Jahresraten (2017 - 2020) à 231.078 Euro aufteilt.


Eine Antragstellung erfolgt direkt bei der NRW.Bank und ist bis Anfang November 2020 möglich; der letzte Auszahlungstermin ist voraussichtlich der 15.12 2020. Bei der Antrag-stellung ist eine kurze Projektbeschreibung notwendig. Spätestens 30 Monate nach der Aus-zahlung ist bei der NRW.Bank ein Verwendungsnachweis einzureichen. Zeitgleich muss bestätigt werden, dass der Beschluss des Gemeinderates über ein Konzept zur Ver-wendungsplanung der im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ einge-räumten Kreditkontingents vorliegt.


Nicht in Anspruch genommene Kreditkontingente des jeweiligen laufenden Kalenderjahres werden einmalig in das folgende Kalenderjahr übertragen. Werden sie in diesem Folgejahr nicht abgerufen, verfallen sie.


Mit dem Programm Gute Schule 2020 soll der digitale Aufbruch der Schulen vorangetrieben werden, um die Grundlagen für die Zukunft des Lernens in den Schulen zu verbessern. Die äußere Sanierung der Schulen wurde bisher über zinsverbilligte Kredite des Förderpro-gramms „NRW.Bank. Moderne Schule" finanziert.



Konzept zur Verwendungsplanung:




Beschreibung:

Kosten:

GGS Denklingen, Sicherheit an Schulen, Hol- / Bringzonen für Eltern

27.000 €

GGS Wildbergerhütte, Sicherheit an Schulen, Hol- / Bringzonen für Eltern

65.000 €

Für die Grundschule Hunsheim sind im Haushalt des Jahres 2017 bereits € 40.000,00 unter Investitionsprojekt Mr. 5.000215.700 eingeplant, die man evtl. auch in das Programm "Gute Schule" einbinden könnte

 

Grundschulen u. Turnhalle Hahnbucher Straße, Erneuerung der PVC-Böden

385.875 €

Die in den Schulen vorhandenen PVC-Böden sind noch aus der Herstellung der Gebäude aus den 70er Jahren und teilweise erneuerungsbedürftig. Dieses ist nicht Inhalt der energetischen Sanierung der Schulstandorte. Daher scheint es sinnvoll, Teilbereiche in den Grundschulen Hunsheim, Denklingen und Wildbergerhütte, die Flure des Schulzentrums Eckenhagen sowie die Turnhalle Hahnbucher Straße mit neuen PVC-Böden auszustatten.


Turnhallen, Geräteausstattung

9.137,00

5 Turnhallen à € 6.000,00


GGS´en Hunsheim, Denklingen, Wildbergerhütte, Erneuerung Klassenraumtüren

13.000 €

Die Türen in den Schulen fallen auch nicht unter die energetische Sanierung der Gebäude. Im Schulzentrum sind die Türen zum Teil in der lfd. Sanierung enthalten. Die drei übrigen Schulen sollten mit neuen Klassenraumtüren ausgestattet werden.

 

Alle Grundschulen, Datensicherung

20.000 €

NAS- und Bandsicherung für alle Schulen (Software, Hardware und Bänder)


GGS Wildbergerhütte , Netzwerkverkabelung

20.000 €

Strukturierte Verkabelung in allen Schulen. Wildbergerhütte ist bereits im HH 2017 enthalten, könnte auch ins Programm Gute Schule eingebunden werden


Alle Grundschulen, IT Arbeitsplätze in Klassenräumen

85.000 €

Ausbau / Erneuerung der Rechneranzahl (Thin Clients) auf 4 pro Klasse inkl. des dafür notwendigen Ausbaus von Servern und Switchen


Alle Grundschulen, Separate Lehrer PC

21.000 €

Je ein Fat-Client pro Klasse (Entlastung der Terminal Server)


Alle Grundschulen, Wandhängende Tische für PC etc. in Klassenräumen

45.000 €

Bei Bodenreinigungsmaßnahmen werden sowohl Tische als auch die Computertechnik abgebaut, was beim anschließenden Wiederaufbau der Technik regelmäßig zu Problemen führt. Bei wandhängenden Tischen bleibt die Technik (Verkabelung) bei Reinigungsarbeiten unverändert.


Alle Grundschulen, WLAN

10.000 €

Wlan in Lehrerzimmer inkl. Verkabelung


Alle Grundschulen

40.000 €

Smartboards


Grundschulen, Zusätzliche Ausstattung Mobiliar

12.000 €

Mobiliar (4 x € 2.000,00 sind bereits eingeplant, d.h. zusätzlich € 3.000,00 pro Schule)


GGS Hunsheim, EDV Ausstattung

30.000 €

25 PC für Schulklassen, 8 bis 1 Betreuung, OGS sowie Bücherei inkl. WIN7 Lizenzen, 15 Monitore 21,5 Zoll, 1 Verwaltungs-PC komplett, 1 Laptop, 8 Beamerköpfe, 1 Server Hardware für pädagogisches Netzwerk, eigener DSL-Zugang für Verwaltung (gesetzl. vorgeschriebene Trennung von pädagogischem u. Verwaltungsnetzwerk)

 

Gesamtschule Eckenhagen, Medienausstattung

101.300 €

Beamer mit Zubehör und Montage für 42 Klassenräume; 2 iPad-Koffer à 16 Stück

 

Gesamtschule

20.000 €

Smartboards


Gesamtschule, Notebookkoffer, iPads

20.000 €

2x 16er Notebookkoffer für Gesamtschule, insgesamt 32 iPads

 



Gesamtsumme:

924.312 €

Kreditkontingent:

-924.312 €


0 €




Der Haupt- und Finanzausschuss und der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss empfehlen dem Rat zu beschließen, der Rat beschließt das Konzept zur Verwendungs-planung des eingeräumten Kreditkontingents im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020.“ Die Aufteilung der einzelnen Maßnahmen auf die Haushaltsjahre 2017 bis 2020 entsprechend dem eingeräumten Kreditkontingent entscheidet die Verwaltung.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Reichshof, das Konzept zur Verwendungsplanung des eingeräumten Kreditkontingents im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ zu beschließen. Die Aufteilung der einzelnen Maßnahmen auf die Haushaltsjahre 2017 bis 2020 entsprechend dem eingeräumten Kreditkontingent entscheidet die Verwaltung.


Gerd Dresbach erläutert die Vorlage.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

2