Sachverhalt:


Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2017 eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung „d-NRW AöR“ errichtet. Getragen wird die Anstalt gemeinsam vom Land Nordrhein-Westfalen und auf freiwilliger Basis von den Gemeinden, Kreisen und Landschaftsverbänden des Landes. Die gemeinsame Trägerschaft dokumentiert bereits in der Organisationsstruktur die angestrebte Förderung kommunal-staatlicher Kooperation.


Das Stammkapital des Landes Nordrhein-Westfalen an der d-NRW AöR beträgt eine Million Euro, das der beitretenden Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen je Träger 1.000 Euro.


Die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen können der Anstalt durch einseitige Erklärung, jeweils zum Beginn eines Kalenderjahres, beitreten. Die Erklärung muss der Anstalt bis zum 30. September des Vorjahres zugegangen sein.

Die Trägerschaft kann durch Kündigung beendet werden. Die Kündigung erfolgt durch einseitige Erklärung, die zum Ende des auf den Zugang der Erklärung bei der Anstalt folgenden Jahres wirksam wird. Mit der Wirksamkeit der Kündigung endet die Anstaltsträgerschaft.


Die Anstalt unterstützt ihre Träger und soweit ohne Beeinträchtigung ihrer Aufgaben möglich, andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Informationstechnische Leistungen, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen, erbringt sie insbesondere im Rahmen von staatlich-kommunalen Kooperationsprojekten. Außerdem unterstützt die Anstalt den IT-Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 21 E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW).

Ein zentraler Vorteil der d-NRW AöR liegt darin, dass die Träger der künftigen Gesellschaft Aufträge im Wege der Inhouse-Vergabe ausschreibungsfrei erteilen können.


Auch der Zweckverband Civitec empfiehlt den Beitritt, da Vorteile in der vereinfachten Zusammenarbeit, die nur dann ausgeschöpft werden können wenn alle Mitglieder des Civitec auch Träger der d-NRW AöR werden, gesehen werden.



Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen /der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Gemeinde Reichshof zur Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ und die außerplanmäßige Bereitstellung der Stammkapitaleinlage von 1.000 Euro.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Beitritt der Gemeinde Reichshof zur Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ und die außerplanmäßige Bereitstellung der Stammkapitaleinlage von 1.000 Euro zu beschließen.


Gerd Dresbach erläutert die Vorlage.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltung:

0