a) Ausschussmitglied Doepp erkundigt sich, ob der Gemeinde bekannt sei, dass sich der Straßenbelag zwischen Oberagger und Schmittseifen am Montag gelöst habe.

Herr Schindler teilt mit, dass der Gemeinde dies nicht bekannt sei. Er sagt eine Prüfung zu. Ein mögliches Problem könnten die Baumfällarbeiten sein, da die Sonneneinstrahlung an bestimmten Stellen dadurch erhöht wurde.


b) Ausschussmitglied Leienbach teilt mit, dass sich die Verkehrsteilnehmer in Nosbach nicht an die Geschwindigkeit halten. Eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit sei zwingend notwendig. Seines Erachtens auch eine Reduzierung unter 50 km/h.


c) Ausschussmitglied Weidenbrücher teilt mit, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Straße In der Heide im Bereich der Einmündung Falkenweg ebenfalls notwendig sei. Hier sollte das Ortsschild versetzt werden, damit die Einmündung innerorts liegt.


d) Ausschussmitglied Dissmann erkundigt sich, ob es möglich sei, dass Ortseingangsschild in Odenspiel in Richtung Elbach zu versetzen. Ein Anwohner außerhalb der Ortstafel klagt seit längerem über erhöhte Geschwindigkeiten.

Frau Schmidt erläutert, dass eine Versetzung des Ortseingangsschildes rechtlichen Anforderungen genügen muss. So muss eine geschlossene Bebauung vorhanden sein.

Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, so wenig Schilder wie möglich und so viele Schilder wie nötig aufzustellen. Frau Schmidt sagt eine Prüfung in beiden Fällen zu.


e) Ausschussmitglied Osterberg erkundigt sich, ob die aufgelistete Fördersumme von rd. 1,6 Millionen des Integrierten Handlungskonzeptes rechtskräftig ist.

Frau Schmidt bejaht dies. Die Gemeinde kann die Fördersumme in Etappen abrufen.


Ausschussmitglied Osterberg bittet die Verwaltung, den Fraktionen in der Sommerpause mitzuteilen, ob der Förderbescheid des Integrierten Handlungskonzeptes eingetroffen ist.

Frau Schmidt sagt dies zu.


f) Ausschussmitglied Leienbach erkundigt sich, ob die Fördersumme des IHK's in Bezug auf den Baufortschritt oder nach der Vorgabe der Bezirksregierung abgerufen werden kann.

Frau Schmidt teilt mit, dass die Verwaltung die Fördersumme in Etappen bis zum Jahr 2019 abrufen kann. Die erfolgt unabhängig von dem Baufortschritt, nach vorgegebenen Ermächtigungen des Landes. Die Gemeinde muss bisher vorfinanzieren.