Sachverhalt:
Die Verwaltung ist zusammen mit anderen kommunalen Trägern an einer erneuten
Bündelausschreibung für den Bereich Strom und Gas beteiligt.
Bei der Vorbereitung der Ausschreibung wurde auch über eine eventuelle Alternativposition „Ökostrom“ gesprochen.
Im Bereich Strom fand im Jahr 2012 bereits eine vergleichbare Bündelausschreibung statt.
Mit dem Beschluss des Bauausschusses am 17.04.2012 wurde damals auf die
Ausschreibung von Ökostrom verzichtet.
An der Bündelausschreibung werden folgende Kommunen teilnehmen: Oberbergischer
Kreis, Stadt Wiehl, Gemeinde Engelskirchen, Gemeinde Marienheide, Gemeinde Morsbach
und die Stadt Bergneustadt.
Zwischenzeitlich wurde das Büro switch.on aus Herzebrock-Clarholz beauftragt, die
europaweite Bündelausschreibung für die beteiligten Kommunen durchzuführen.
In einer ersten Informationsveranstaltung hat das Büro auf folgende Sachverhalte hingewiesen:
Eine alternative Ausschreibung (Preisabfrage) Normalstrom / Ökostrom ohne Festlegung der
Kriterien, nach denen eine Entscheidung für Ökostrom oder Normalstrom erfolgt, ist aus
vergaberechtlichen Gründen auch nach neuem Vergaberecht nicht zulässig.
Wohl existent sind neben Bedarfs- und Eventualpositionen sog. Wahl- und
Alternativpositionen in der Leistungsbeschreibung, womit sich der Auftraggeber
vorbehält, Grundpositionen durch Alternativpositionen zu ersetzen. Aber auch diese
Positionen stehen letztlich im Konflikt mit dem Erfordernis der eindeutigen und
erschöpfenden Leistungsbeschreibung, so dass damit jedenfalls restriktiv umzugehen
ist und ihr Ansatz jedenfalls auf ein Mindestmaß bzw. Ausnahmefälle beschränkt
bleibt.
Auch die Unzulässigkeit der Durchführung von Vergabeverfahren lediglich zur
Markterkundung und zum Zwecke der Preisermittlung ist weiterhin normiert.
Zu Beachten bezüglich des vergaberechtlichen Transparenzgrundsatzes sind zudem § 127
GWB und § 31 VGV, wonach die Zuschlagskriterien bestimmt und in der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen aufgeführt sein müssen.
Bei der Ausschreibung der Stromlieferung bestehen folgende Beschaffungsalternativen
hinsichtlich der Stromqualität:
1. Normalstrom
keine Anforderungen an die Erzeugungsart
2. Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell
Die Mehrkosten für Strom aus erneuerbaren Energien belaufen sich gemäß
Erfahrungen aus der Vergangenheit auf bis zu 0,2 ct/kWh netto (zu
kalkulierende Mehrkosten für die Gemeinde Reichshof: ca. 1.700 € pro
Jahr/brutto)
3. Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit Neuanlagenquote (33%)
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell
Die Mehrkosten für Strom aus erneuerbaren Energien belaufen sich gemäß
Erfahrungen auf bis zu 0,5 ct/kWh netto (zu kalkulierende Mehrkosten für die
Gemeinde Reichshof: bis zu 4.300 € pro Jahr/brutto).
Die Beschaffung von Ökostrom soll einen zusätzlichen, positiven Effekt auf die Umwelt
haben und einen Beitrag zur bundesweiten Energiewende liefern. Somit käme nur die
Nachfrage nach Ökostrom mit Neuanlagenquote in Betracht.
Hier stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die zu kalkulierenden Mehrkosten nicht auch auf
andere Art und Weise eingesetzt werden können, um mit der gleichen Summe einen
größeren und für die Gemeinde nachvollziehbareren Umwelteffekt zu erzielen.
Die Energiewende hat in der Gemeinde Reichshof bereits begonnen:
Mit dem erfolgreichen Betrieb der Photovoltaikanlagen auf den Dächern des
Bauhofgebäudes, des Schulzentrums Eckenhagen und des Rathauses werden
jährlich ca. 18.000 KWH Strom erzeugt.
Besonders an der regenerativen Heizenergiegewinnung wird von der Gemeinde Reichshof
seit 2008 aktiv gearbeitet. Die Hackschnitzelheizung am Bauhof, welche auch den
angrenzenden Kindergarten versorgt, produziert jedes Jahr ca. 170.000 KWH Heizenergie.
Hinzu kommt die Hackschnitzelheizung in Hunsheim, welche die dortige Grundschule, die
Turnhalle und das Schwimmbad versorgt. Hier werden ca. 300.000 KWH jährlich
produziert. Damit erzeugt die Gemeinde Reichshof bereits ca.12 % Ihrer
gesamten Heizenergie ökologisch.
Bei jeder weiteren energetischen Sanierung eines Schulstandortes wird die Frage nach dem
richtigen Energie-Mix gestellt und geprüft, welche ökologisch und wirtschaftlich sinnvollen
Maßnahmen ergriffen werden können.
Bezüglich der Stromausschreibung schlägt die Verwaltung vor, den in den letzten Jahren
erfolgreich eingeschlagenen Weg der Effizienzsteigerung und dezentralen Stromerzeugung
in den kommunalen Liegenschaften konsequent weiter zu gehen und die zu kalkulierenden
Mehrkosten für Ökostromlieferungen in eigene Projekte zu investieren.
Auf die spezifische Ausschreibung von Ökostrom kann so verzichtet werden. Der Beitrag der
Gemeinde Reichshof zur bundesweiten Energiewende wäre transparenter und bietet mittel-bis
langfristig erhebliche wirtschaftliche Vorteile.
Ferner wird vorgeschlagen, sich an einer geplanten Bündelausschreibung für Gas zu
beteiligen. Die größten Gas-Abnehmer (Rathaus und Schulzentrum Eckenhagen) sind nicht
mehr durch Contractingverträge gebunden. Regenerative Heizsysteme sind hier auf Grund
der Gegebenheiten vor Ort (müsste jeweils Platz für einen sehr großen Bunker vorhanden
sein) schwer umsetzbar. Die Installation einer Hackschnitzelheizung ist mittelfristig aufgrund
des hohen Heizbedarfes hier nicht geplant.
Die Kommunen, die bei der letzten Ausschreibung ebenfalls Gas ausgeschrieben haben,
konnten hierbei einen äußerst günstigen Arbeitspreis erzielen. Der Zeitpunkt für eine
Ausschreibung von Gas ist auch derzeit günstig, da die allgemeinen Marktpreise derzeit
recht tief liegen.
Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt:
1. In der anstehenden Bündelausschreibung für Strom (inklusive Straßenbeleuchtung)
betreffend die Jahre 2018 bis 2020 werden keine Vorgaben hinsichtlich der Lieferung von
Ökostrom formuliert.
2. Die zu kalkulierenden Mehrkosten der Ökostromlieferung werden für zusätzliche
Effizienzsteigerungen und zur weiteren dezentralen Stromerzeugung in den
gemeindlichen Liegenschaften verwendet werden.
3. An einer Bündelausschreibung für Gas wird ebenfalls teilgenommen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt:
1. In der anstehenden Bündelausschreibung für Strom (inklusive Straßenbeleuchtung)
betreffend die Jahre 2018 bis 2020 werden keine Vorgaben hinsichtlich der Lieferung von
Ökostrom formuliert.
2. Die zu kalkulierenden Mehrkosten der Ökostromlieferung werden für zusätzliche
Effizienzsteigerungen und zur weiteren dezentralen Stromerzeugung in den
gemeindlichen Liegenschaften verwendet werden.
3. An einer Bündelausschreibung für Gas wird ebenfalls teilgenommen.
Frau Schmidt erläutert die Vorlage und teilt mit, dass in der Vorlage in der Beratungsfolge ein Fehler unterlaufen ist. Die Vorlage ist nicht im Rat zu beschließen. Die Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss ist abschließend entscheidungsbefugt.
Es schließt sich eine Aussprache an.
Ausschussvorsitzender Oettershagen bittet die Verwaltung, eine Auflistung zu fertigen, in der die Kosten beziffert werden, welche durch den Verzicht auf Öko-Strom eingespart werden.
Herr Roos sagt zu, eine Auflistung vorzulegen. Die Kosten können allerdings nur geschätzt werden.
Ausschussvorsitzender Oetterhagen ruft zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
17 |
dagegen: |
1 |
Enthaltung: |
0 |