Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Die Caritas-Jugendhilfe GmbH als Träger des St. Josefshaus in Eckenhagen hat sich mit Durchführungsvertrag vom 18.12.2003 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 verpflichtet, die Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes zu bebauen und die Erschließung durchzuführen.

Bis heute konnten noch nicht alle Grundstücke bebaut werden, so dass auch der Endausbau der Straße noch nicht erfolgte.


Der Vorhabenträger beantragt aus diesem Grund die Verlängerung der im Vertrag genannten Frist zum Endausbau der Straße bis 31.12.2021.



Anlagen:


1. Antrag der Caritas-Jugendhilfe

    2. Entwurf zur 1. Änderung des Durchführungsvertrages




Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat/der Rat beschließt, die Frist zur Fertigstellung der Erschließungsanlagen in der Straße „Am Hardtskopf“ bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat beschließt, die Frist zur Fertigstellung der Erschließungsanlagen in der Straße „Am Hardtskopf“ bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.



Ratsmitglied Oettershagen teilt mit, dass der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

31

dagegen:

0

Enthaltung:

0