Sachverhalt:

Ratsmitglied Hans Otto Gries ist am 09. März 2017 verstorben.


Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz tritt an seine Stelle:


Frau Monika Gries, wohnhaft in Heidberg, Hesperter Str. 15.



Das Ratsmitglied Anke Haftke-Schmitz hat zum 31. März 2017 ihr Ratsmandat niedergelegt und scheidet somit aus dem Rat der Gemeinde Reichshof aus.


Als Ersatzbewerber für Frau Haftke-Schmitz war Herr Ulrich Dißmann gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz als Nachfolger vorgesehen. Herr Dißmann hat jedoch schriftlich mitgeteilt, dass er die Wahl in den Rat der Gemeinde Reichshof nicht annimmt.


Gemäß § 45 Abs. 1 Satz 7 Kommunalwahlgesetz ist Herr Jörg Altjohann, wohnhaft in Hardt, Komper Str. 12, als Listennächster auf der Reserveliste der CDU Reichshof in den Rat der Gemeinde Reichshof gewählt.



Gemäß § 67 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW werden Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Der Bürgermeister trägt die Verpflichtungsformel vor und verpflichtet die Ratsmitglieder Monika Gries und Jörg Altjohann im Anschluss per Handschlag.

Ein bestimmter Wortlaut für die Verpflichtungsformel ist nicht vorgeschrieben. Die Verwaltung schlägt für die Verpflichtung von Ratsmitgliedern die in den Verwaltungsvorschriften zur Gemeindeordnung empfohlene Formulierung vor:


Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.


Sie sind in der Ratssitzung am 06. April 2017 zu verpflichten.



Herr Seynsche erläutert die Vorlage.


Bürgermeister Gennies verliest die Verpflichtungsformel und verpflichtet die neuen Ratsmitglieder Monika Gries und Jörg Altjohann per Handschlag. Er wünscht beiden Ratsmitgliedern viel Erfolg bei der Ausübung ihres Mandats.