Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Der Flächennutzungsplan stellt für den zu beplanenden Bereich Wohnbaufläche dar.
Der Vorhabenträger, die Fa. Geb. Klapp GBR möchte diese Fläche mit einem Bebauungsplan überplanen.

Es sollen mehrere Grundstücke entstehen, die durch eine neue Straße mit einem Wendehammer erschlossen werden.

Die Kosten des Bauleitplan- bzw. Aufstellungsverfahrens sowie der späteren Erschließung trägt der Antragsteller. Im übrigen werden hierzu Einzelheiten in einem städtebaulichen Vertrag festgelegt.

Zur Erstellung der Planunterlagen nebst Umweltbericht und Landschaftspflegerischem Fachbeitrag wird der Vorhabenträger ein Planungsbüro beauftragen.


Die Verwaltung schlägt vor, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Denklingen – Am Sterzenbach“ zu beschließen.


Anlagen:


1.Übersichtsplan
2.Antragsschreiben



Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Denklingen – Am Sterzenbach“ gemäß § 2 Baugesetzbuch mit städtebaulichem Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch und beauftragt die Verwaltung das Verfahren gemäß § 3 ff. BauGB durchzuführen.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Denklingen – Am Sterzenbach“ gemäß § 2 Baugesetzbuch mit städtebaulichem Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch und beauftragt die Verwaltung das Verfahren gemäß § 3 ff. BauGB durchzuführen.


Frau Schmidt erläutert die Vorlage.


Ausschussvorsitzender Oettershagen ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

19

dagegen:

0

Enthaltung:

0