Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:


Das Verwaltungsgericht Köln hat am 09.02.2017 über die Klage eines Anliegers gegen die Straßenumbenennung der Hasseler Str. in Hassel entschieden. Dem Antrag des Klägers wurde entsprochen. Das Urteil ist als Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt.


Anlagen:


Urteil des Verwaltungsgericht Köln vom 09.02.2017



Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss nimmt das Urteil des Verwaltungsgericht Köln bezüglich der Straßenumbenennung der Hasseler Straße in Hassel zur Kenntnis.


Frau Schmidt teilt mit, dass nach dem Gerichtsurteil der ursprüngliche Beschluss des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss vom 10.03.2015 gilt.


In Kürze werden die Anwohner der Hasseler Str. in Hassel angeschrieben. Die Hausnummern in der Hasseler Str. müssen laut Urteil geändert werden. Es besteht die Möglichkeit, nunmehr die Hausnummern der Hasseler Str. zu ändern oder gleichzeitig auch die Straße umzubenennen.


Es schließt sich eine Aussprache an.