Sachverhalt:


Die Grundsätze über Art, Dauer und Umfang der Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW sind in § 8 Abs. 6 der Haushaltssatzung der Gemeinde Reichshof geregelt.


Werden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Die zu übertragenden Aufwendungen und Auszahlungen sind durch den Haushaltsbeschluss zur Haushaltssatzung des Jahres 2016 sowie bei den investiven Auszahlungen auch in den Haushaltssatzungen der Vorjahre entstanden. Insoweit handelt es sich nicht um etwas Zusätzliches, sondern lediglich um eine zulässige zeitliche Verschiebung der Umsetzung des Aufwands- bzw. Ausgabezwecks.


Durch den Übertrag der Ermächtigungen im konsumtiven Bereich wird das geplante Defizit im Jahr 2017 um 302.332,47 Euro erhöht.


Die in der Anlage 1 gelisteten Ermächtigungsübertragungen beinhalten nicht alle Ermächtigungen die nicht in Anspruch genommen wurden. Vielmehr wurde sorgfältig geprüft, welchen Positionen Bestellungen oder Fortführungsbedarfe zugrunde liegen.


Den größten Anteil an den Ermächtigungsübertragungen nehmen die Investitionsauszahlungen zur Fortführung der Baumaßnahmen ein. Zur Mitfinanzierung der Ermächtigungen für Investitionszahlungen steht eine noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung aus dem Jahr 2016 in Höhe von 1.073.970 Euro zur Verfügung, die nach § 86 Gemeindeordnung NRW bis zum Erlass der Haushaltssatzung des Jahres 2018 gilt.


Anlagen:


1. Übersicht Ermächtigungsübertragungen konsumtiv

2. Übersicht Ermächtigungsübertragungen investiv


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat / Der Gemeinderat beschließt, Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 2.676.881,19 Euro zu bilden. Die im Ergebnis- und Finanzplan der Haushaltsjahre 2016 und 2017 betroffenen Produkte, Kostenstellen und Finanzpositionen sind in der beigefügten Tabelle (Anlage 1), die dem Stand der Jahresabschlussarbeiten zum 16.02.2017 entspricht, dargestellt.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 2.676.881,19 Euro zu bilden. Die im Ergebnis- und Finanzplan der Haushaltsjahre 2016 und 2017 betroffenen Produkte, Kostenstellen und Finanzpositionen sind in der beigefügten Tabelle (Anlage 1 zur Vorlage), die dem Stand der Jahresabschlussarbeiten zum 16.02.2017 entspricht, dargestellt.


Gemeindekämmerer Dresbach erläutert die Vorlage.Er weist darauf hin, dass sich das Jahresergebnis 2016 durch den Übertrag der Ermächtigungen im konsumtiven Bereich um 302.322,47 € verbessert, sich das geplante Defizit im Jahr 2017 allerdings um diesen Betrag erhöht.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

2