Beschluss: geändert beschlossen

Sachverhalt:


Auf Antrag der SPD-Fraktion, wurde in der Ratssitzung am 13.12.2016 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zu erstellen, um in allen öffentlichen gemeindeeigenen Gebäuden

kostenloses WLAN anzubieten.


Ein solches Konzept kann jedoch erst erstellt werden, wenn die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind.


Neben der Beachtung des rechtlichen Erfordernisses:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 15.09.2016 entschieden, dass die Betreiber offener WLAN-Netze zwar grundsätzlich nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer verantwortlich zu machen sind und diesbezüglich Schadenersatz oder Abmahnkosten nicht geltend gemacht werden können. Allerdings kann der Betreiber von einem Rechteinhaber verpflichtet werden, den WLAN-Zugang mit einem Passwortschutz zu versehen. (EuGH C-484/14)


oder der Entscheidung, sich dem Risiko der Klage eines Rechteinhabers und den daraus resultierenden vorgerichtlichen Abmahn- und Prozesskosten auszusetzen, sind weitere Festlegungen erforderlich.


Die hierzu angestellten Überlegungen und die notwendige Kostenschätzung werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen.


Der Städte- und Gemeindebund empfiehlt mit Blick auf das EuGH-Urteil sicherzustellen, dass auch das Interesse von Rechteinhabern an der Verfolgbarkeit von Urheberrechtsverstößen Berücksichtigung findet. Dies lässt sich nach den gegebenen Umständen über eine Identifizierungspflicht im Gegenzug für eine Passwortfreigabe erreichen. Es sollten also nur noch solche Projekte gefördert oder verfolgt werden, die öffentlichen WLAN-Zugang ausschließlich für solche Nutzer freigeben, die sich zuvor identifizieren.


Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Ausstattung öffentlicher gemeindeeigener Gebäude mit WLAN (drahtloses lokales Netzwerk für den Internetzugriff).


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Bildung eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Herrn Thomas Funke für die CDU Fraktion, Herrn Andreas Horath für die SPD-Fraktion, einer Person der FWO-Fraktion, einer Person der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Herrn René Kauffmann und Frau Anja Krämer. Mit Hilfe dieser Arbeitsgruppe soll ein Konzept für WLAN in öffentlichen gemeindeeigenen Gebäuden erarbeitet werden.


Gemeindekämmerer Dresbach weist darauf hin, dass die Vorlage aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion in der Sitzung des Rates am 13. Dezember 2016 erstellt worden ist. Des Weiteren erklärt er, dass das gewünschte Konzept erst erstellt werden kann, wenn die Rahmenbedingungen dazu geklärt sind. In der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt sind daher noch einige Fragestellungen zu beantworten.


Herr Laskowski gibt den Ausschussmitgliedern anhand eines Skriptes, welches den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vorliegt und der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt ist, einen umfangreichen Einblick in die zu berücksichtigen Aspekte für die Errichtung von WLAN in öffentlichen Gebäuden.


Es schließt sich eine umfangreiche Diskussion an.


Ausschussmitglied Funke schlägt vor, eine Arbeitsgruppe bestehend aus den Vertretern der Fraktionen zu bilden, um ein Konzept zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe wird, soweit dies erforderlich ist, einen sachkundigen Vertreter der Verwaltung hinzuziehen.


Bürgermeister Gennies bittet um Vorschläge, welche Personen sich die Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe vorstellen können.


Folgende Personen werden benannt:

  • Thomas Funke (CDU-Fraktion)

  • Andreas Horath (SPD-Fraktion)

  • René Kauffmann (Einzelbewerber)

  • Anja Krämer (FDP)


Nachträglich werden noch jeweils eine Person der FWO-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN benannt.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

0