Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:


Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat den Zuwendungserlass für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich vom 12.02.2003 geändert. Die Änderung des Erlasses für gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I vom 23.12.2010, zuletzt geändert am 01.08.2016, betrifft die Anhebung des Höchstbetrages der Elternbeiträge.

In offenen Ganztagsschulen im Primarbereich kann der Schulträger oder der öffentliche Jugendhilfeträger Elternbeiträge bis zur Höhe von 180 Euro pro Monat pro Kind erheben und einziehen. Ab dem 01.08.2018 erhöht sich die Höchstgrenze jährlich zum Schuljahresbeginn – kaufmännisch gerundet - um jeweils 3% “ Der bisherige Höchstsatz liegt bei 170 Euro pro Monat.


Die Zuschüsse an die Kooperationsträger steigen kontinuierlich. Gegen über dem Schuljahr 2015/2016 sind die Zuschüsse für das aktuelle Schuljahr um 41.777,00 € gestiegen. Dies war aufgrund von gestiegenen Anforderungen, wie z.B. der Erstellung eines Verwendungsnachweises, notwendig. Durch den steigenden Betreuungsbedarf, müssen neue Gruppenräume mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet werden.


Die kontinuierlich sich verschlechternde Einkommensstruktur der Beitragspflichtigen bewirkt, dass die angestrebte Kostendeckung kaum zu erreichen ist.


Aufgrund der Erlassänderung ist es nun möglich die Beitragssituation neu zu strukturieren.

Hierzu werden 2 Varianten A + B zur Auswahl vorgeschlagen.



Aktuelle Beitragstabelle:


Einkommensgruppe

Bruttojahreseinkommen

Elternbeitrag

1

bis 25.000,00€

40,00€

2

bis 37.000,00€

70,00€

3

bis 49.000,00€

90,00€

4

bis 61.000,00€

120,00€

5

bis 73.000,00€

140,00€

6

bis 85.000,00€

160,00€

7

über 85.000,00€

170,00€



Variante A:


Einkommensgruppe

Bruttojahreseinkommen

Elternbeitrag

1

bis 25.000,00€

40,00€

2

bis 37.000,00€

70,00€

3

bis 49.000,00€

100,00€

4

bis 61.000,00€

130,00€

5

bis 73.000,00€

150,00€

6

über 73.000,00€

180,00€


Variante B:

 

Einkommensgruppe

Bruttojahreseinkommen

Elternbeitrag

1

bis 25.000,00€

40,00€

2

bis 32.200,00€

50,00€

3

bis 39.300,00€

70,00€

4

bis 46.400,00€

90,00€

5

bis 53.500,00€

110,00€

6

bis 60.600,00€

130,00€

7

bis 67.700,00€

150,00€

8

bis 74.800,00€

170,00€

9

über 74.800,00€

180,00€



Die Erhebung der Beiträge würden dazu führen, dass die Einnahmen pro Kind auf 806,00 € (Variante A) oder auf 793,00 € (Variante B) steigen würden.

Derzeit liegen die Einnahmen pro Kind bei 778,00 €.





Der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss / der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Gemeinderat zu beschließen / der Rat der Gemeinde beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ in der Gemeinde Reichshof.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ in der Gemeinde Reichshof nach der Variante B zu beschließen.



Herr Hermes erläutert die Vorlage.

Es schließt sich eine Aussprache an.

Vorsitzender Gries ruft zur Abstimmung der Variante B auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

1