Sachverhalt:


Der Landesbetrieb Straßen NRW plant im Jahre 2017 die Sanierung der Landstraße L 341 in Hunsheim und Berghausen. Die Maßnahme wird im Auftrag des Landesbetriebes von der Gemeinde Reichshof durchgeführt.


Im Zusammenhang mit der Planung der Straße ist auch der Bau eines innerörtlichen Gehweges in Hunsheim und in Berghausen geplant.


Der Sachverhalt wurde bereits ausführlich in der Vorlage 2014/00207 dargestellt. Hier wurde auch das bis Anfang März 2016 vorliegende Meinungsbild der Anlieger beigefügt.


Nachdem die Entscheidung über den Ausbau eines Gehweges in der Sitzung vom 17.03.2016 zunächst vertagt worden war, wurde ein Spendenaufruf ins Leben gerufen. Die örtliche Bevölkerung und Gewerbetreibende waren aufgerufen, zu spenden und damit den Beitragssatz für die anliegenden Grundstückseigentümer zu reduzieren. Nach diesem Aufruf sind aktuell 22.700,- € eingegangen bzw. zugesagt worden.


Dies hätte eine Beitragsreduzierung auf ca. 2,29 € je Abrechnungseinheit in Hunsheim bzw. ca. 2,24 € je Abrechnungseinheit in Berghausen zur Folge.


Die Anlieger wurden schriftlich über den Spendenstand und die zu erwartende Beitragsreduzierung von Ende April (22.350,- €) informiert und gebeten, Ihr Meinungsbild nochmals zu überdenken. Das aktualisierte Meinungsbild ist als Anlage 1 beigefügt. Auf Wunsch der Anliegerschaft wird eine E-Mail mit Unterschriftenliste aus Hunsheim als Anlage 2 beigefügt.


Die übrigen Anlagen der Vorlage 2014/00207/ haben weiterhin Gültigkeit.


Die Verwaltung rät dennoch dringend an, den Gehwegbau in Hunsheim und in Berghausen durchzuführen. Die Sicherheit der Fußgänger insbesondere Kinder erfordert diese Maßnahme. Zudem kann der Gehweg jetzt zu sehr günstigen Bedingungen errichtet werden.



Anlagen:


1. Übersicht über das Meinungsbild der Anliegerschaft

2. Schreiben der Anlieger Hunsheim



1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, im Rahmen der Sanierung der Landstraße L 341 in Hunsheim und Berghausen in der Baulast der Gemeinde Reichshof innerörtlich einen Gehweg zu bauen, um den sicheren Fußgängerverkehr insbesondere der Schulkinder zu gewährleisten.


2. Der Gehweg ist nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW durch ein Beitragserhebungsverfahren abzurechnen. Die eingegangenen Spenden werden den Grundstückseigentümern angerechnet.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

1. Der Rat beschließt, im Rahmen der Sanierung der Landstraße L 341 in Berghausen in der Baulast der Gemeinde Reichshof innerörtlich einen Gehweg zu bauen, um den sicheren Fußgängerverkehr insbesondere der Schulkinder zu gewährleisten.


2. Der Gehweg ist nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW durch ein Beitragserhebungsverfahren abzurechnen. Die eingegangenen Spenden werden den Grundstückseigentümern angerechnet, soweit dies möglich ist.



Ratsmitglied Oettershagen berichtet, dass die Angelegenheit im Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss auf die heutige Ratssitzung vertragt wurde.


Ratsmitglied Krumm meldet weiteren Erläuterungsbedarf.


Herr Marenbach, Ingenieurbüro Donner und Marenbach, erläutert die bevorstehenden Maßnahmen in beiden Ortschaften und geht auf die Alternative Hückhausenerstr. In Weiershagen ein.


Bürgermeister Gennies weißt darauf hin, dass beim beabsichtigten Gehwegbau in Berghausen und Hunsheim die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Vordergrund steht und eine Durchführung der Maßnahme unerlässlich sei.


Es schließt sich eine Aussprache an.


Ratsmitglied Oettershagen stellt den Antrag, über die Maßnahme in den Ortschaften Berghausen und Hunsheim getrennt abzustimmen.


Ratsmitglied Krumm stellt den Antrag, aufgrund von Beratungsbedarf, die Angelegenheit auf die nächste Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses zu vertagen.


Bürgermeister Gennies lässt zunächst über den Vertagungsantrag der FWO-Fraktion abstimmen.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

6

dagegen:

21

Enthaltung:

2



Anschließend lässt Bürgermeister Gennies zunächst über den Bau eines Gehweges an der L 341 in Berghausen abstimmen.

Da noch geprüft werden muss, ob die Großspenden auch ausschließlich für diesen Ortsteil verwendet werden können, wird der Beschlussvorschlag unter 2. um „soweit dies möglich ist“ ergänzt.



Abstimmungsergebnis:


Dafür:

25

dagegen:

1

Enthaltung:

3


Im Anschluss lässt Bürgermeister Gennies über den Bau eines Gehweges an der L 341 in Hunsheim abstimmen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

1. Der Rat beschließt, im Rahmen der Sanierung der Landstraße L 341 in Hunsheim in der Baulast der Gemeinde Reichshof innerörtlich einen Gehweg zu bauen, um den sicheren Fußgängerverkehr insbesondere der Schulkinder zu gewährleisten.


2. Der Gehweg ist nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW durch ein Beitragserhebungsverfahren abzurechnen. Die eingegangenen Spenden werden den Grundstückseigentümern angerechnet, soweit dies möglich ist.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

19

dagegen:

7

Enthaltung:

3