Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Einwendung zurückzuweisen.
Bürgermeister Gennies teilt mit, dass dem Verfasser der Einwendung ein Schreibfehler unterlaufen ist. Die Einwendung bezieht sich auf den Entwurf der Haushaltssatzung 2016. Gemeindekämmerer Dresbach erläutert die Rechtslage. Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.10.2015 dargestellt, wird seitens der Verwaltung vorliegend keine Rechtsverletzung durch die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B gesehen.
Bürgermeister Gennies empfiehlt, die Einwendung zurückzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
16 |
dagegen: |
1 |
Enthaltung: |
0 |