Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Die Gemeinde erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen

Benutzungsgebühren nach § 6 Abs. 2 KAG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 StrReinG NW. Die Winterdienstgebühr ist eine Benutzungsgebühr, die für einen Kalkulationszeitraum zu berechnen ist. Maßstab für die Abrechnung der Benutzungsgebühren sind die Grundstücksfrontmeter entlang der Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist.

 

Die Gebührenerhebung wird am Jahresende, also im Jahresabschluss des Haushaltes, nach den tatsächlichen Aufwendungen nachkalkuliert. Nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes sind die Kostenüberdeckungen in den nächsten Jahren auszugleichen.

 

Vergangene Jahresabschlüsse haben sich zum 31.12.2014 zu einem Überschuss von 544.326,40 Euro summiert. Hierüber gibt der jährliche Lagebericht als Teil des Prüfungsberichtes regelmäßig Auskunft.

 

Da die Kosten für eine Wintersaison mit rd. 300.000 Euro zu veranschlagen sind und es nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Jahr 2015 ebenfalls mit einen Überschuss abschließt, wird für das Jahr 2016 eine Verzicht auf die Erhebung einer Winterdienstgebühr vorgeschlagen. 

 

Der Gebührensatz für

 

·   die Winterdienstgebühr wird um 0,85 Euro auf 0,00 Euro gesenkt.

 

Die Gebühr für den Kehrdienst bleibt unverändert bei 0,66 Euro.



Die Gebührenentwicklung der zurückliegenden Jahre sah wie folgt aus:

 

 

2011

2012

2013/14

2015

2016

Kehrdienst

0,55 EUR/m

0,66 EUR/m

0,66 EUR/m

0,66 EUR/m

0,66 EUR/m

Winterdienst

0,86 EUR/m

1,75 EUR/m

1,30 EUR/m

0,85 EUR/m

0,00 EUR/m

 

 

Der Entwurf der Satzungsänderung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung liegt dieser Vorlage als Anlage bei.



Anlagen:


Entwurf Satzungsänderung zur Straßenreinigungs- u. Gebührensatzung


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung / der  Gemeinderat beschließt den XXXI. Nachtrag zur Satzung über  die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 29.05.1985.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den XXXI. Nachtrag zur Satzung über  die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 29.05.1985. zur Beschlussfassung.


Gemeindekämmerer Dresbach erläutert die Vorlage. Die Gebühr für den Winterdienst soll auf 0,00 € gesetzt werden.


Es schließt sich eine kurze Aussprache an.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltung:

0