Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Die angemieteten Wohnungen müssen in die Satzung aufgenommen werden, damit Beiträge erhoben werden können.

 

Sachverhalt zu § 1 III:

Um Verwaltungsaufwand zu sparen und Benutzungsgebühren rechtlich zu erheben, erfolgt die Bestimmung eines Gebäudes durch den Bürgermeister und nicht durch Beschluss des Rates.

 

Sachverhalt § 4 III:

Die zunehmende Anmietung privater Wohnungen zeigen, dass die Unterkunftskosten von 95,70€ nicht mehr kostendeckend sind. Die kalkulatorischen Mietkosten für nächstes Jahr betragen ca. 368.322,53 €. Dem gegenüber stehen Mieteinnahmen von 333.036,00€. Somit entsteht ein Fehlbetrag von 35.286,53 €. Rechnet man diesen Betrag auf die Asylbewerberanzahl und auf 12 Monate runter, ergibt sich ein monatliches Defizit von

10,15 €. Um dieses Defizit auszugleichen, müsste gem. §4 III  die Monatsgebühr pro qm von

3,30 € auf 4,40 € erhöht werden.



Anlagen:


XI. Nachtrag zur Satzung und Gebührensatzung über die Unterhaltung und Benutzung von Notunterkünften und Übergangswohnheimen in der Gemeinde Reichshof 11.03.1987


Der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen / der Haupt und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen. Der Rat beschließt.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Reichshof zum 01.12.2015 den XI. Nachtrag zur Satzung und Gebührensatzung über die Unterhaltung und Benutzung von Übergangswohnheimen in der Gemeinde Reichshof vom 11.03.1987 zu beschließen.



Kämmerer Dresbach erläutert die Vorlage.

Nach einer kurzen Diskussion bittet Ausschussmitglied Brach darum, dass regelmäßig Seitens der Verwaltung über die aktuelle Flüchtlingslage berichtet wird. Die Verwaltung stimmt dem zu.



Abstimmungsergebnis:


Dafür:

19

dagegen:

0

Enthaltung:

0