Beschluss: geändert beschlossen

Sachverhalt:


Sh. Anlage


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Die Anregung wird zur weiteren Beratung in den Rat verwiesen.



Jürgen Seynsche erläutert die Anregung.

Nach einem Erlass des Innenministeriums hat der Rat, bzw. der zuständige Ausschuss selbst für sich zu entscheiden, ob er in der Sache zuständig ist. Eine evtl. Stellungnahme muss einen spezifischen örtlichen Bezug benennen. Eine allgemein politische Stellungnahme ist hingegen unzulässig.

Ausschussmitglied Oettershagen beantragt, die Anregung in der nächsten Ratssitzung zu beraten.

Bürgermeister Gennies lässt über den Antrag des Herrn Oettershagen abstimmen.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

19

dagegen:

0

Enthaltung:

0