Beschluss: abgelehnt

Sachverhalt:


Sh. Anlage


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Beschwerde nach § 24 GO NRW zur Kenntnis und beschließt, dieser nicht statt zugeben.


Kämmerer Dresbach erläutert die Beschwerde.


Er zitiert Urteile von NRW-Verwaltungsgerichten sowie ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Hessen, welche belegen, dass keiner Beschwerde über die Höhe der Grundsteuer stattgegeben wurde.

Kämmerer Dresbach sieht keine Zweifel am Beschluss des Rates der Gemeinde Reichshof zur Erhöhung der Grundsteuer B.

Es schließt sich eine kurze Diskussion an.



Abstimmungsergebnis:


Dafür:

16

dagegen:

2

Enthaltung:

1