Beschluss: zurückgestellt

Begründung:

Nach Abschluss des Konzessionsvertrages mit der AggerEnergie GmbH besteht nun die Notwendigkeit das Thema Straßenbeleuchtung für die Zukunft zu regeln. Mit der Option die Beleuchtungsanlagen ins Eigentum der Gemeinde zu übernehmen und die Leistungen für den Betrieb und Instandhaltung auszuschreiben ist eine externe Beratung notwendig.

 

Die Kosten der Beratung belaufene sich aufgrund der vorliegenden Angebote auf ca. 65.000 Euro.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2015 sind hierzu bereits 5.000 Euro geplant worden. Bei der Aufstellung der Haushaltsplanung 2015 war die jetzige Kostenhöhe nicht bekannt.

 

Aus dem Haushaltsjahr 2014 wurde eine Haushaltsermächtigung in Höhe von 18.000 Euro für die Beratung übertragen, wovon rd. 3.000 Euro für Beratungsleistungen in 2015 benötigt werden.


Somit sind 45.000 Euro nachzufinanzieren.


Der Gemeinderat stimmt dem derzeit absehbaren überplanmäßigen Aufwand von 45.000,- Euro nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Haushaltssatzung 2015 zu.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Die Angelegenheit wird vertagt.


Bürgermeister Gennies erläutert die Vorlage.

 

Es schließt sich eine Aussprache an.

 

Ratsmitglied Brach beantragt für die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, die Angelegenheit aufgrund von Beratungsbedarf zu vertagen, bis nähere Erkenntnisse zu den Angeboten vorliegen.

 

Ratsmitglied Funke erkundigt sich, welche Auswirkungen eine Vertagung hätte. Bürgermeister Gennies antwortet, dass zunächst kein Auftrag erteilt werden kann.

 

Ratsmitglied Leienbach teilt mit, dass sich die FWO-Fraktion dem Vertagungsantrag anschließt.

 

Bürgermeister Gennies lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.



Abstimmungsergebnis:


Dafür:

24

dagegen:

1

Enthaltung:

1


Der Vertagungsantrag ist somit angenommen.