Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Der Eigenbetrieb Gemeindewerk Abwasserbeseitigung Reichshof unterliegt als Wirtschaftsbetrieb der öffentlichen Hand der Prüfungspflicht durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Diese lässt die Prüfung durch öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer vornehmen. Die mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2014 des Abwasserwerkes der Gemeinde Reichshof beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Weber & Thönes GmbH, Reichshof-Wildbergerhütte, hat die Prüfung durchgeführt und ihren Bericht erstellt. Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.


Anlagen:

·     Bilanz 2014 des Gemeindewerkes Abwasserbeseitigung,

·     Gewinn- und Verlustrechnung 2014 des Gemeindewerkes Abwasserbeseitigung,

·     Anlagennachweis 2014 des Gemeindewerkes Abwasserbeseitigung.



Der Betriebssausschuss empfiehlt / Der Gemeinderat beschließt

 

a)           gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Gemeindewerkes Abwasserbeseitigung. Die Betriebsleitung schlägt vor, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 65.297,47wie folgt verwendet wird:

Jahresüberschuss

65.297,47

Abdeckung des Verlustvortrages

0,00 €

Abführung Eigenkapitalverzinsung an die

Gemeinde

68.000,00 €

Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen

2.702,53

 

 

b)          Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat beschließt gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Gemeindewerkes Abwasserbeseitigung. Der Jahresüberschuss in Höhe von 65.297,47 € wird wie folgt verwendet:

 

Jahresüberschuss

65.297,47 €

Abdeckung des Verlustvortrages

0,00 €

Abführung Eigenkapitalverzinsung an die

Gemeinde

68.000,00 €

Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen

2.702,53 €


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

25

dagegen:

0

Enthaltung:

1


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

24

dagegen:

0

Enthaltung:

1



Ratsmitglied Braun teilt als Vorsitzender des Betriebsausschusses mit, dass der Ausschuss einen einstimigen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.

 

Bürgermeister Gennies teilt mit, dass er an der Abstimmung über die Entlastung der Betriebsleitung nicht teilnimmt.