Sachverhalt:


Mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 13.02.2006 hat die Gemeinde Reichshof die hoheitliche Aufgabe der Abfallentsorgung auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) übertragen.


Damit war verbunden, dass unmittelbar mit der Aufgabenübertragung die bis dahin erforderlichen personellen Ressourcen und das notwendige Detailwissen zur rechtssicheren Ausgestaltung der Abfallwirtschaft aufgegeben wurden.


Der BAV hat bis heute neben Reichshof auch die Abfallwirtschaft für die Kommunen Burscheid, Engelskirchen, Hückeswagen, Kürten und Leichlingen übernommen. Die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Effekte wirken sich positiv auf die Gebührensätze aus.


Der wirtschaftliche Aspekt war im Jahr 2005 der Grund für die Aufgabenübertragung auf den BAV, weil bereits damals der BAV durch die Betreuung der Gemeinde Engelskirchen und der Stadt Hückeswagen eine günstigere Kostenstruktur anbieten konnte.


Die kommunale Mitwirkungsmöglichkeit wurde mit der Aufgabenübertragung auf den BAV durch die Gründung eines Beirates gestärkt. In dem Beirat sind alle Ratsfraktionen und die fraktionslosen Ratsmitglieder vertreten.


Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem BAV wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie konnte erstmalig mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum 31.12.2010 gekündigt werden. Weitere ordentliche Kündigungen sind dann im Abstand von jeweils 5 Jahren möglich. Die nächste Kündigungsmöglichkeit besteht bis 31.12.2014 mit Wirkung zum 31.12.2015.


Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist dieser Verwaltungsvorlage beigefügt.



Anlagen:



Beschlussvorschlag:


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat / der Gemeinderat beschließt von der Möglichkeit der Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband keinen Gebrauch zu machen.


Leitbildbezug:


Die Arbeit von Rat und Verwaltung ist grundsätzlich am Wohl der Bürger orientiert, dabei ist auch auf das wirtschaftliche Handeln bei allen Entscheidungen zu achten.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, von der Möglichkeit der Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband keinen Gebrauch zu machen.



Bürgermeister Gennies blickt auf die Beratung der Vorlage in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bzw. in der letzten Ratssitzung zurück.

 

Gemeindekämmerer Dresbach erläutert den Sachverhalt und weist auf das Schreiben des BAV vom 14.10.2014 hin, das den Ausschussmitgliedern mit der Einladung übersandt wurde.

Hierin werden seitens des BAV einige Klarstellungen bezüglich der Ausgestaltung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit anderen Kommunen getroffen, die ihre Entsorgungspflichten ebenfalls auf den BAV übertragen haben. Hierbei geht es insbesondere um Mitspracherechte und die Funktion des Beirates.

 

Es schließt sich eine Aussprache an.

Ausschussmitglied Brach bemängelt, dass abfallwirtschaftliche Themen im Rat generell nicht mehr diskutiert würden.

Ausschussmitglied Osterberg antwortet, dass der Rat mit der Aufgabenübertragung auch seine Entscheidungshoheit auf den BAV übertragen hat. Er ergänzt, dass bei Bedarf im Rat auch über die Abfallwirtschaft diskutiert werden kann.

Bürgermeister Gennies macht deutlich, dass in der Verwaltung personell keine Kapazitäten bestehen, um Diskussionen im Rat fachlich vorzubereiten und zu begleiten. Dies müsse dann der BAV übernehmen.

 

Nach Abschluss der Diskussion ruft Bürgermeister Gennies zur Abstimmung auf.



Abstimmungsergebnis:


dafür:

14

dagegen:

4

Enthaltung:

1