Sachverhalt:
Frau Dagmar Rank (CDU-Fraktion) hat mit Wirkung zum 30.08.2013 ihr Ratsmandat niedergelegt. Somit ist auch ihr Sitz im Rechnungsprüfungsausschuss neu zu besetzen.
Gemäß § 50 Absatz 3, Satz 5 der Gemeindeordnung NRW, liegt das Vorschlagsrecht für die
Wiederbesetzung frei gewordener Ausschusssitze bei der Fraktion oder Gruppe, welcher das
ausgeschiedene Ausschussmitglied zur Zeit seiner Wahl angehörte.
Die Fraktion CDU-Fraktion schlägt vor, Herrn Jörg Altjohann als Nachfolger für Frau Rank in den Rechnungsprüfungsausschuss zu wählen.
Die Wahl erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der Ratsmitglieder (siehe Kommentar zu § 50 der
Gemeindeordnung, Rehn / Cronauge und Held / Becker).
Bei der Wahl von Ausschussmitgliedern hat der Bürgermeister kein Stimmrecht. (§ 40
Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt Herrn Jörg Altjohann, Hardt, Komper Str. 12, als Nachfolger für das ausgeschiedene Ausschussmitglied Dagmar Rank in den Rechnungsprüfungsausschuss.
Leitbildbezug:
Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses im Allgemeinen, z.B. in Hinblick auf die
Jahresabschlüsse, können Einfluss auf alle Leitbildkategorien haben.
Bei einer Ausschussumbesetzung im Besonderen ist der Handlungsrahmen „Die Arbeit von Rat und Verwaltung ist grundsätzlich am Wohle der Bürger orientiert, dabei steht das wirtschaftliche Handeln bei allen Entscheidungen im Vordergrund“ betroffen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Rat wählt Herrn Jörg Altjohann, Hardt, Komper Str. 12, als Nachfolger für das ausgeschiedene Ausschussmitglied Dagmar Rank in den Rechnungsprüfungsausschuss.
Bürgermeister Gennies erläutert die Vorlage. Er teilt mit, dass er bei der Nachwahl von Ausschussmitgliedern nicht mitstimmen darf.
Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 33 dagegen: 0 Enthaltung: 0