Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Frau Dagmar Rank (CDU-Fraktion) hat mit Wirkung zum 30.08.2013 ihr Ratsmandat niedergelegt. Somit ist auch ihr Sitz im Haupt- und Finanzausschuss neu zu besetzen.


Gemäß § 50 Absatz 3, Satz 5 der Gemeindeordnung NRW, liegt das Vorschlagsrecht für die

Wiederbesetzung frei gewordener Ausschusssitze bei der Fraktion oder Gruppe, welcher das

ausgeschiedene Ausschussmitglied zur Zeit seiner Wahl angehörte.


Die Fraktion CDU-Fraktion schlägt vor, Herrn Jörg Altjohann als Nachfolger für

Frau Rank in den Haupt- und Finanzausschuss zu wählen.


Die Wahl erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der Ratsmitglieder (siehe Kommentar zu § 50 der

Gemeindeordnung, Rehn / Cronauge und Held / Becker).


Bei der Wahl von Ausschussmitgliedern hat der Bürgermeister kein Stimmrecht. (§ 40

Absatz 2, Satz 6).


Beschlussvorschlag:

Der Rat wählt Herrn Jörg Altjohann, Hardt, Komper Str. 12, als Nachfolger für das ausgeschiedene Ausschussmitglied Dagmar Rank in den Haupt- und Finanzausschuss


Leitbildbezug:

Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses im Allgemeinen haben Auswirkungen auf alle Leitbildkategorien, z.B. im Hinblick auf die Vorbereitung der Haushaltssatzung.

Bei einer Ausschussumbesetzung im Besonderen ist der Handlungsrahmen „Die Arbeit von Rat und Verwaltung ist grundsätzlich am Wohle der Bürger orientiert, dabei steht das wirtschaftliche Handeln bei allen Entscheidungen im Vordergrund“ betroffen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat wählt Herrn Jörg Altjohann, Hardt, Komper Str. 12, als Nachfolger für das ausgeschiedene Ausschussmitglied Dagmar Rank in den Haupt- und Finanzausschuss.



rgermeister Gennies erläutert die Vorlage. Er teilt mit, dass er bei der Nachwahl von Ausschussmitgliedern nicht mitstimmen darf.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


dafür: 33 dagegen: 0 Enthaltung: 0