Sachverhalt:


Umzusetzende Änderungen / Neuerungen ergeben sich in / durch


§ 17 Allgemeine Gestaltungsvorschriften



Über Blumenschmuck und anderweitigen Grabschmuck im Bereich der Urnenwände wurde in der Vergangenheit bereits des Öfteren diskutiert.

Zurzeit besteht die Regelung entsprechend des Beschlusses des Gemeinderates vom 15.12.2009, dass Grabschmuck jedweder Art an der Urnenwand abgelegt oder abgestellt werden kann.


Bislang wurde keine Unterscheidung getroffen über den Ablageort des Grabschmuckes.


Da die Erfahrung gelehrt hat, dass Grabschmuck in bestimmten Bereichen der Urnenquader Schäden erzeugen kann, muss fortan unterschieden werden in


  • auf dem Quader (unmittelbar auf dem obersten Quader in einer Reihe)

  • in dem Quader (ablegen von Blumen während der Bestattung)

  • an dem Quader (z.B. an der Schmuckplatte)

  • vor den Quadern.


Da die darunter stehenden Quader hierdurch beschmutzt (u.a. Grünspan durch die abgelegten Blumen) oder gar beschädigt werden können, muss eine Regelung dahingehend getroffen werden, dass dieser Schmuck nicht mehr auf, in und an Urnenquadern abgelegt bzw. abgestellt werden dürfen.


Erlaubt bleiben soll entsprechend der Beschlusslage hingegen das Ablegen oder Abstellen von Blumenschmuck etc. vor den Urnenwänden und in den bereits von den Steinmetzen an den Schmuckplatten angebrachten und von der Friedhofsverwaltung genehmigten Blumenvasen.


Der Friedhofsgärtner wird weiterhin beauftragt, verwelkten Blumenschmuck umgehend zu entfernen und die entfernten Blumenschalen und Vasen etc. im Bereich der Friedhofshalle (in Sinspert im Bereich der Unterstellkammer) sicherzustellen. Dort können diese von den Nutzungsberechtigten wieder abgeholt werden.

Weitere Erläuterungen und Fotos hierzu folgen in der Sitzung.


Um die Unterscheidung zwischen Blumenschmuck, Grablichten und anderweitigem Grabschmuck eindeutig zu regeln, werden in der Satzung auch bei den Wiesengräbern diese Begrifflichkeiten aufgenommen!



Änderungen wurden im Satzungstext in Fettdruck dargestellt.



Anlagen:

VIII. Nachtrag zur Friedhofs- und Bestattungssatzung




Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- u. Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zum Beschluss / der Gemeinderat beschließt den VIII. Nachtrag zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Reichshof vom 19.09.1995 entsprechend der Anlage.


Leitbildbezug:

Die Friedhofs- und Bestattungssatzung sichert ein Lebensumfeld zum Wohl der Bürger.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat beschließt den VIII. Nachtrag zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Reichshof vom 19.09.1995 entsprechend der Anlage zur Vorlage 2009/00494/.



rgermeister Gennies weist auf einen Schreibfehler hin. In der Betreffzeile der Beschlussvorlage 2009/00494/ muss es statt „Änderung der Friedhofs- und Gebührensatzung“ „Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung“ lauten. Dies war auf der Tagesordnung bereits berücksichtigt.


Bürgermeister Gennies erläutert die Vorlage.


Ratsmitglied Oettershagen teilt mit, dass der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss die Vorlage bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen hat.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


dafür: 32 dagegen: 2 Enthaltung: 0