Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Herr Gerd Koch, sachkundiger Bürger für die SPD-Fraktion, hat seinen Ausschusssitz im Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss niedergelegt.


Gemäß § 50 Absatz 3, Satz 5 der Gemeindeordnung NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Wiederbesetzung frei gewordener Ausschusssitze bei der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Ausschussmitglied zur Zeit seiner Wahl angehörte.


Die SPD-Fraktion schlägt vor, Herrn Horst Schneider als sachkundigen Bürger für Herrn Koch in den Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss zu wählen.


Die Wahl erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der Ratsmitglieder (siehe Kommentare zu § 50 der Gemeindeordnung, Rehn / Cronauge und Held / Becker).


Bei der Wahl von Ausschussmitgliedern hat der Bürgermeister kein Stimmrecht (§ 40 Absatz 2, Satz 6 GO).


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat wählt Herrn Horst Schneider (SPD), Volkenrath, Volkenrather Str. 10, als sachkundigen Bürger für das ausgeschiedene Ausschussmitglied Gerd Koch in den Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss der Gemeinde Reichshof.


Leitbildbezug:

Als zuständiger Fachausschuss wirken sich die Beschlüsse des Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschusses mittelbar oder unmittelbar auf Sachfragen aus den Handlungsbereichen „Bildung“ und teilweise „Lebensumfeld“ (Familie, Demographie usw.) aus.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat wählt Herrn Horst Schneider (SPD), Volkenrath, Volkenrather Str. 10, als sachkundigen Bürger für das ausgeschiedene Ausschussmitglied Gerd Koch in den Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss der Gemeinde Reichshof.



Bürgermeister Gennies erläutert die Vorlage. Er teilt mit, dass er gem. § 40 Abs. 2 GO bei der Nachwahl von Ausschussmitgliedern nicht mitstimmen darf.


Abstimmungsergebnis:


dafür: 33 dagegen: 0 Enthaltung: 0