Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Der Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk unterliegt als Wirtschaftsbetrieb der öffentlichen Hand der Prüfungspflicht durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Diese lässt die Prüfung durch öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer vornehmen. Die mit der Prüfung des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof des Geschäftsjahres 2011 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Weber & Thönes GmbH, Reichshof - Wildbergerhütte, hat die Prüfung durchgeführt und ihren Bericht erstellt. Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.



Anlagen:

  • Bilanz 2011 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof,

  • Gewinn- und Verlustrechnung 2011 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof,

  • Anlagennachweis 2011 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof.


Beschlußvorschlag:


Der Werksausschuss empfiehlt / Der Gemeinderat beschließt gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung


Die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.


Der Jahresüberschuss in Höhe von 88.859,80 € wird wie folgt verwendet:


Jahresüberschuss

88.859,80 €

Abdeckung des Verlustvortrages

0,00 €

Eigenkapitalverzinsung

-19.650,00 €

Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen

69.209,80 €



Leitbildbezug:


Der nach Abführung der Eigenkapitalverzinsung verbleibende Jahresüberschuss wird in die Gewinnrücklage eingestellt und dokumentiert das Leitbild des wirtschaftlichen Handelns des Gemeindewasserwerkes.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses auf.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung:


Die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof.


Abstimmungsergebnis:


dafür: 34 dagegen: 0 Enthaltung: 0


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung über die Verwendung des Jahresüberschusses auf.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Jahresüberschuss in Höhe von 88.859,80 € wird wie folgt verwendet:


Jahresüberschuss

88.859,80 €

Abdeckung des Verlustvortrages

0,00 €

Eigenkapitalverzinsung

-19.650,00 €

Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen

69.209,80 €


Abstimmungsergebnis:


dafür: 34 dagegen: 0 Enthaltung: 0


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung über die Entlastung der Betriebsleitung auf. Er teilt mit, dass er sich hierbei als Betriebsleiter enthält.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.


Abstimmungsergebnis:


dafür: 33 dagegen: 0 Enthaltung: 1



Ratsmitglied Braun als Vorsitzender des Werksausschusses Wasserwerk / Abwasserwerk teilt mit, dass der Ausschuss in seiner Sitzung am 24.09.2012 den Jahresabschluss 2011 und die Entlastung der Betriebsleitung einstimmig an den Rat zur Beschlussfassung empfohlen hat.