Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Der hier vorliegenden Fortschreibung des Frauenförderplans für die Jahre 2012 bis 2015 liegt das im November 1999 vom Landtag beschlossene Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zugrunde. Das LGG hat die Durchsetzung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gesellschaft und insbesondere im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen zum Ziel.


Gemäß § 5 a Absatz 4 LGG NW ist der Frauenförderplan vom Rat zu beschließen.


Der Personalrat wurde gem. § 72 LPVG beteiligt und hat der Fortschreibung zugestimmt.


Anlagen:


Frauenförderplan 2012-2015


Beschlussvorschlag:


Der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt die Fortschreibung des Frauenförderplans 2012 – 2015


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt die Fortschreibung des Frauenförderplans 2012 – 2015



Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Schumacher, erläutert die Vorlage. Im Anschluss weist sie auf die kommende Frauenmesse „Filia“ am 09. und 10. März 2013 in Waldröl hin.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


dafür: 32 dagegen: 0 Enthaltung: 0