Sachverhalt:
Frau Bettina Becker-Lang, sachkundige Bürgerin für die FDP-Fraktion, hat ihren Ausschusssitz im Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss niedergelegt.
Gemäß § 50 Absatz 3, Satz 5 der Gemeindeordnung NRW liegt das Vorschlagsrecht für die
Wiederbesetzung frei gewordener Ausschusssitze bei der Fraktion oder Gruppe, welcher das
ausgeschiedene Ausschussmitglied zur Zeit seiner Wahl angehörte.
Die FDP-Fraktion schlägt vor, Frau Johanna Borgard als sachkundige Bürgerin für Frau Becker-Lang in den Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss zu wählen.
Die Wahl erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der Ratsmitglieder (siehe Kommentare zu § 50 der Gemeindeordnung, Rehn / Cronauge und Held / Becker).
Bei der Wahl von Ausschussmitgliedern hat der Bürgermeister kein Stimmrecht (§ 40
Absatz 2, Satz 6 GO).
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat wählt Frau Johanna Borgard (FDP), Eckenhagen, Landwehrstr. 12, als sachkundige Bürgerin für das ausgeschiedene Ausschussmitglied Frau Bettina Becker-Lang in den Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss der Gemeinde Reichshof.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat wählt Frau Johanna Borgard (FDP), Eckenhagen, Landwehrstr. 12, als sachkundige Bürgerin für das ausgeschiedene Ausschussmitglied Frau Bettina Becker-Lang in den Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss der Gemeinde Reichshof.
Bürgermeister Gennies erläutert den Sachverhalt. Er teilt mit, dass er bei der Nachwahl von Ausschussmitgliedern nicht stimmberechtigt ist und ruft sodann zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 32 dagegen: 0 Enthaltung: 0