Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Zur Durchführung der Maßnahme Grunderwerb und die Erschließung des interkommunalen Gewerbegebietes Wehnrath V. PA , die auf der Grundlage des zwischen der Gemeinde Reichshof, der Stadt Bergneustadt und der OAG abgeschlossenen Trägerschaftsvertrages abgewickelt wird, war die Ausstattung des Treuhandvermögens mit den erforderlichen Finanzierungsmitteln notwendig.

Der Gesamtfinanzbedarf wurde im Jahr 2002, unter Berücksichtigung einer Laufzeit der Maßnahme von ca. 8 Jahren, mit 9.950.000 € geschätzt. Die Kostenschätzung wurde seinerzeit unterteilt in

  • Kosten für den Grunderwerb in Höhe von 3.750.000 € und

  • Kosten für die Erschließung in Höhe von 6.200.000 €.


In Abstimmung mit der Stadt Bergneustadt und der Gemeinde Reichshof hat die OAG als Treuhänder bei der Kreissparkasse Köln und der Sparkasse Gummersbach Bergneustadt Kontokorrentkredite in Höhe von jeweils 4.975.000 € beantragt und eingeräumt bekommen.

Zur Absicherung der Kredite waren Bürgschaften der beiden Kommunen erforderlich. Der Rat der Gemeinde Reichshof hat in seiner Sitzung am 18.04.2002 die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von insgesamt 6.850.000 € zugunsten des von der OAG verwalteten Treuhandvermögens für den Grunderwerb (Kreditlinie 3.750.000 Euro) und den Bereich Erschließung (Kreditlinie 3.100.000 Euro) beschlossen. Die Stadt Bergneustadt bürgt ebenfalls mit 3.100.000 € für den Bereich Erschließung. Für beide Kreditinstitute sind Bürgschaftserklärungen der Kommunen zur Absicherung der Kreditlinien erteilt worden.


Für die OAG überraschend teilte die Kreissparkasse in der 52. Woche telefonisch und mit Mail vom 19.12.2011 mit, dass die Kreditlinien der bei ihr eingerichteten Konten – Grunderwerb und Erschließung – bis zum 31.12.2011 befristet sind. Zur Prolongation der Kreditlinien seien im Übrigen neue Bürgschaften der Kommunen Reichshof und Bergneustadt erforderlich. Die Feststellung der Kreisparkasse hinsichtlich der Befristung der Kreditlinien ist absolut korrekt. Die OAG hätte sich von der Kreisparkasse, die Kenntnis von den Zeitabläufen und Beschwernissen der Kommunen gerade im Bereich der Finanzwirtschaft hat, allerdings einen Hinweis weit im Vorfeld des Ablaufs der Kreditlinien erwartet. Die mit der Sparkasse Gummersbach Bergneustadt vereinbarte Kreditlinie ist unbefristet vereinbart worden und hat somit Bestand.


Die OAG muss nun mit der Kreissparkasse eine neue Kreditlinie vereinbaren, die wieder durch Ausfallbürgschaften der beiden Kommunen gesichert werden muss. Die neue Kreditlinie kann unter Berücksichtigung des Standes der Umsetzung der Maßnahme beschränkt werden auf den Bereich Erschließung. Darüber hinaus kann die Höhe des Kontokorrentkredites abgesenkt werden von bisher 3.100.000 Euro auf 2.600.000 Euro, so dass jede Kommune nur noch eine Bürgschaft bei der Kreissparkasse in Höhe von jeweils 1.300.000 Euro ausgeben muss.


Für Reichshof verringert sich die Gesamtbürgschaftssumme um 2.125.000 Euro.


Die nachfolgende Übersicht zeigt die betragliche Veränderung:



Beschlussvorschlag:


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung / der Gemeinderat beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 1.300.000 Euro für die Erschießung des interkommunalen Gewerbegebietes Wehnrath V. PA zugunsten des von der Oberbergischen Aufbau GmbH (kurz: OAG), Gummersbach verwalteten Treuhandvermögens.



Es wird folgender Beschluss gefasst:


Der Gemeinderat beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 1.300.000 Euro für die Erschießung des interkommunalen Gewerbegebietes Wehnrath V. PA zugunsten des von der Oberbergischen Aufbau GmbH (kurz: OAG), Gummersbach verwalteten Treuhandvermögens.



Abstimmungsergebnis:


dafür: 35 dagegen: 0 Enthaltung: 0