Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Die oben genannten Wege wurden im Flurbereinigungsverfahren Odenspiel als Wirtschaftswege gewidmet.


Die Einziehung wurde von dem Eigentümer etlicher benachbarter Flurstücke beantragt. Dem Antragsteller gehören die Flurstücke Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 50, Flurstück-Nr. 7, 8, 14, 19, 22, 23, 60 sowie das Grundstück Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 14, Flurstück-Nr. 34. Der Antragsteller beabsichtigt die Wegeflächen zu erwerben. Die einzuziehenden Flächen sind in den Lageplänen, die dem Satzungsentwurf als Bestandteil der Satzung beigefügt sind, schraffiert dargestellt.

Die Wegeflächen sind zum Teil in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden.


Die Absicht der Wegeeinziehung wurde im Reichshofkurier vom 11.11.2011 bekannt gemacht. Des Weiteren wurden alle unmittelbaren Anlieger sowie der zuständige Förster über die Angelegenheit unterrichtet.

Es wurden von einem Anlieger Einwende gegen die Einziehung eines der Wege erhoben. Bei einem Ortstermin, an dem der Antragsteller, der Anlieger sowie Vertreter der Verwaltung teilgenommen haben, konnten die Einwende ausgeräumt werden und der Anlieger hat seine Einwende zurückgezogen.

Ansonsten gab es keine Einwendungen von Anliegern, Bürgern oder dem Förster.


Es wird daher vorgeschlagen, das Einziehungsverfahren für die oben genannten Wegflächen durchzuführen.


Ein Wirtschaftsweg, der im Rahmen einer Flurbereinigung gewidmet wurde, kann nur per Satzungsbeschluss wieder eingezogen werden. Diese Satzung ist als Anlage 1 beigefügt.


Die beschlossene Satzung ist dem Landrat als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach Genehmigung durch den Landrat und dem entsprechenden Veröffentlichungsverfahren tritt die Satzung am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.



Anlagen:


Satzungsentwurf mit Plänen


Beschlussvorschlag:


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen / der Rat beschließt die Einziehung folgender Wirtschaftswege bei Odenspiel:

- Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 50, Flurstück 28

- Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 50, Flurstück Teil aus 34

- Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 50, Flurstück Teil aus 35

- Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 14, Flurstück 63.



Sachverhalt:


Die oben genannten Wege wurden im Flurbereinigungsverfahren Odenspiel als Wirtschaftswege gewidmet.


Die Einziehung wurde von dem Eigentümer etlicher benachbarter Flurstücke beantragt. Dem Antragsteller gehören die Flurstücke Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 50, Flurstück-Nr. 7, 8, 14, 19, 22, 23, 60 sowie das Grundstück Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 14, Flurstück-Nr. 34. Der Antragsteller beabsichtigt die Wegeflächen zu erwerben. Die einzuziehenden Flächen sind in den Lageplänen, die dem Satzungsentwurf als Bestandteil der Satzung beigefügt sind, schraffiert dargestellt.

Die Wegeflächen sind zum Teil in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden.


Die Absicht der Wegeeinziehung wurde im Reichshofkurier vom 11.11.2011 bekannt gemacht. Des Weiteren wurden alle unmittelbaren Anlieger sowie der zuständige Förster über die Angelegenheit unterrichtet.

Es wurden von einem Anlieger Einwende gegen die Einziehung eines der Wege erhoben. Bei einem Ortstermin, an dem der Antragsteller, der Anlieger sowie Vertreter der Verwaltung teilgenommen haben, konnten die Einwende ausgeräumt werden und der Anlieger hat seine Einwende zurückgezogen.

Ansonsten gab es keine Einwendungen von Anliegern, Bürgern oder dem Förster.


Es wird daher vorgeschlagen, das Einziehungsverfahren für die oben genannten Wegflächen durchzuführen.


Ein Wirtschaftsweg, der im Rahmen einer Flurbereinigung gewidmet wurde, kann nur per Satzungsbeschluss wieder eingezogen werden. Diese Satzung ist als Anlage 1 beigefügt.


Die beschlossene Satzung ist dem Landrat als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach Genehmigung durch den Landrat und dem entsprechenden Veröffentlichungsverfahren tritt die Satzung am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.




Herr Dissmann erklärt sich für diesen TOP befangen. Er nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.


Abstimmungsergebnis:


dafür: 34 dagegen: 0 Enthaltung: 0