Beschluss: geändert beschlossen

Sachverhalt:


  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen wird dem Rat zur Beratung vorgelegt. Er wird nach dieser Einbringung unverzüglich öffentlich bekannt gemacht und während der Dauer des Beratungsverfahrens in den Ausschüssen und im Rat für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.


Es ist vorgesehen, den Entwurf der Haushaltssatzung mit deren Anlagen, insbesondere dem Haushaltsplan in den Sitzungen

  • des Werksausschusses -Wasserwerk/Abwasser am 26.01.2012,

  • des Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschusses am 31.01.2012,

  • des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 06.02.2012 und

  • des Haupt- und Finanzausschusses am 08.02.2012


zu beraten und durch den Rat am 14.02.2012 zu beschließen.


Der Entwurf der Haushaltssatzung und deren Anlagen werden dem Gemeinderat in gedruckter Fassung ausgehändigt. Die Sachkundigen Bürger erhalten nach Wunsch eine gedruckte oder eine elektronische Fassung.

Nach Einarbeitung der Ergebnisse aus dem Beratungsverfahren erfolgt eine Zusammenfassung der Veränderungen in Form einer Veränderungsliste.


Die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2012 sehen bei

  • Erträgen von:

  • 30.915.204 Euro

  • und

  • Aufwendungen von:

33.959.304 Euro

einen

  • Fehlbedarf von:

3.044.100 Euro

vor.



Gegenüber der Haushaltsplanung 2011 ergibt sich eine Verbesserung von 1.414.677 Euro.



Der Finanzplan des Jahres 2012 sieht

  • Investitionen von:

  • 6.799.650 Euro.

  • vor, die eine

  • Kreditaufnahme von:

4.136.408 Euro.

notwendig machen.


Somit ergibt sich bei einer

  • Tilgung von:

  • 583.992 Euro.

  • eine

  • Nettoneuverschuldung von:

3.552.416 Euro.




Der Fehlbedarf des Jahres 2012 in Höhe von 3.044.100 Euro ist nicht hausgemacht. Das gemeindliche Wirtschaften ist mehr denn je durch Einsparungen geprägt. Beispielsweise bewegen sich die Personalkosten nur knapp über dem Planniveau des Jahres 2006. Die Dienstleistungsquote bewegt sich schon seit Jahren im Bereich von 16 bis 17 % der ordentlichen Aufwendungen.

Die Belastungen für den gemeindlichen Haushalt kommen überwiegend von Außen. Eine unmittelbare Abwehr von Seiten der Gemeinde ist nicht möglich.


Neben den allgemeinen Preissteigerungen sind vor allem die Veränderung des Finanzausgleichssystems und die Verteuerung der Umlagesysteme zu nennen.


Veränderung des Finanzausgleichssystems

Der kommunale Finanzausgleich wird in Nordrhein-Westfalen durch das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) geregelt. Das Land legt dabei neben die Höhe der Gesamtzuweisungen - im Wesentlichen sind dies die Schlüsselzuweisungen - auch die Verteilungskriterien fest.


Durch die Anhebung der fiktiven Hebesätze im Jahr 2011 und durch die inzwischen zweimalige Neugewichtung des Soziallastenansatzes, nämlich in 2011 und 2012, hat die Landesregierung erhebliche Summen in die kreisfreien Städte an Rhein und Ruhr umgeleitet.

Für Reichshof bedeutete dies einen Abzug von 900 T€ in 2011 und weiter 850 T€ im Finanzausgleich 2012.


Der Umfang der Finanzausstattung der Kommune ist demnach in ein Gesamtverteilungssystem eingebunden.


Verteuerung des Umlagesystems

  1. Nach den Vorschriften des GFG bilden die Realsteuer- und Bundessteuererträge mit den Schlüsselzuweisungen die Berechnungsbasis für die Kreisumlage. In der Finanzplanung des Oberbergischen Kreises ist für das Jahr 2012 ein Hebesatz von rd. 72,3% vorgesehen. Damit liegt er geringfügig niedriger als im Jahr 2011. Trotzdem führt dies wegen der allgemein gestiegenen Steuerkraft der Kommunen zu einer Erhöhung des Zahlbetrages der Gemeinde Reichshof für die Kreisumlage um 1.017.000 Euro.

Grundsatz: Mehr Erträge verpflichten zu einer erhöhten Abgabe!


  1. Nach dem Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen und dem Gemeindefinanzreformgesetz führen die Gemeinden von der vereinnahmten Gewerbesteuer eine Umlage ab. Dies sind derzeit rd. 16%. Bei einem um 2,8 Mio. Euro erhöhten Ansatz in 2012 sind dies rd. 0,5 Mio. Euro.

Grundsatz: Mehr Erträge verpflichten zu einer erhöhten Abgabe!



Wie sehr wir in den Umlage- und Finanzausgleichssystemen gefangen sind, zeigt sich daran, dass trotz eingeplanter Steuermehrerträge von ca. 3,9 Mio. Euro nach Berechnung der Umlagen und Abzüge lediglich 0,9 Mio. Euro bei der Gemeinde verbleiben.


Diese 0,9 Mio. Euro plus Aufwandsminderungen von 0,5 Mio. Euro ergeben genau die 1,4 Mio. Euro die der Fehlbedarf 2012 unter dem Fehlbedarf des Jahres 2011 liegt.



Bei der Aufstellung des Entwurfes zum Haushaltsplan 2012 wurde mehr als deutlich, dass Sparpotentiale nur noch durch das zeitliche Verschieben von Maßnahmen und/oder einem Verzicht auf Leistungen eröffnet werden können um die pflichtige Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden.


Da die Ausgleichsrücklage im Zusammenhang mit dem Ausgleich des Fehlbetrages aus der Jahresabrechnung 2010 vollständig aufgebraucht wurde, steht zur Abdeckung des geplanten Fehlbedarfes von 3.044.100 Euro nur noch die allgemeine Rücklage zur Verfügung.

Eine so geplante Verringerung der Allgemeinen Rücklage ist jedoch nach § 75 Abs. 4 Gemeindeordnung NW genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.


Nach § 75 Abs. 2 Gemeindeordnung NW (GO) muss der Haushalt in jedem Jahr in der Planung ausgeglichen sein. Die Erforderlichkeit eines ausgeglichenen Haushalts beschränkt sich aber nicht auf das zu planende Haushaltsjahr, sondern bezieht sich darüber hinaus auch auf den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum.


Für die auf das zu planende Haushaltsjahr 2012 folgenden drei Haushaltsjahre (Finanzplanungszeitraum) sind Fehlbedarfe von rd. 1,7 Mio. Euro in 2013, 0,92 Mio. Euro in 2014 und 0,64 Mio. Euro in 2015 geplant.



Bei der Aufstellung eines Haushaltes der durchweg Fehlbedarfe ausweist ist zu prüfen, ob ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen ist.

§ 76 GO bestimmt hierzu, dass die Gemeinde zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen hat und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist, wenn bei der Aufstellung des Haushalts

  1. durch Veränderungen der Haushaltswirtschaft innerhalb eines Haushaltsjahres der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Viertel verringert wird oder

  2. in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern oder

  3. innerhalb des Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird.


Die vorgenannten und im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2012 bis 2015 ausgewiesenen

Fehlbedarfe erreichen folgende Anteile des jeweils fortzuschreibenden Ansatzes für das Eigenkapital in der Schlussbilanz des Vorjahres: 7,8 % (2012), 4,7 % (2013), 2,7% (2014) und 1,9 % (2015).


Damit können die Fallgestaltungen Nr. 1 bis 3 ausgeschlossen werden. Formal ist ein Haushaltssicherungskonzept nicht aufzustellen.


Die Fallgestaltung Nr. 2 könnte jedoch zutreffen, wenn es nicht gelingt, den erwarteten Fehlbetrag 2011 im Jahresabschluss 2011 unter 2,06 Mio. Euro zu halten. In einer solchen Fallgestaltung wäre dann ein Haushaltssicherungskonzept mit dem Jahresabschluss 2011 aufzustellen.


Die nachfolgende Tabelle mit Vorschlägen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Genehmigungsfähigkeit des Einsatzes von Eigenkapital aus der Allgemeinen Rücklage wurde unter der Voraussetzung erstellt, dass keine „freiwilligen“ Einrichtungen gefährdet oder gar geschlossen werden,

  • die Reichshof bekannt gemacht haben (Kurverwaltung, Kunstkabinett),

  • deren Erhalt der Rat am 25.03.2010 beschlossen hat (Lehrschwimmhallen),

  • die Schülern wichtig sind (Bücherei),

  • die mit ehrenamtlichen Engagement im Aufbau sind (Bürgerbus) oder

  • die gerade in 2011 eingeführt wurden (Familienpass)


Abschließend besteht natürlich die Möglichkeit, dass in den Haushaltsberatungen des Kreistages noch eine Senkung der Kreisumlagehebesätze vorgenommen wird. Dies müsste um so wahrscheinlicher werden, je mehr sich die Erkenntnis durchsetzt, dass der Ansatzplanung des vierten doppischen Kreishaushalt kein einziges Rechnungsergebnis zugrunde liegt.


  1. Zu beraten ist auch über die Fortführung der am 01.01.2008 begonnenen Förderung von Familien mit Kindern in Form eines Zuschusses von 5.000 Euro je Kind (max. 20.000 Euro) für den Neubau eines selbst genutzten Eigenheimes auf einem Baugrundstück in der Gemeinde Reichshof.

Die Veranschlagung der bisher zur Verfügung gestellten 100.000 Euro pro Jahr - ausgenommen das Jahr 2011 - erfolgt nun ausschließlich im Finanzplan und wird erst nach Inanspruchnahme in den betreffenden Jahren ergebniswirksam.

Insoweit wird mit einer erneuten pauschalen Förderzusage für das Jahr 2012 eine Ergebnisbelastung für die kommenden Jahre erzeugt.


Finanzielle Auswirkungen


Die finanziellen Auswirkungen werden sich unmittelbar aus der endgültigen Beschlussfassung des Rates über die Haushaltssatzung 2012 ergeben.





Erläuterungen zu:



1

Die Kommunalaufsicht hat in ihrer Haushaltsgenehmigung 2011 und die Gemeindeprüfungsanstalt in ihren mündlichen Erläuterungen zur diesjährigen überörtlichen Prüfung deutlich gemacht, dass ein defizitärer Reichshofer Haushalt nicht auf Schlüsselzuweisungen verzichten darf, die dadurch entstehen, dass der derzeitige gemeindliche Hebesatz für die Grundsteuer B (400 v. H.) unterhalb des fiktiven GFG-Hebesatzes (413 v. H.) liegt.

2

Neben der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) ist auch der landwirtschaftlich genutzte Besitz stärker an der Finanzierung des Allgemeinwesens zu beteiligen.


3

Die verstärkte Fortbildung in der zukunftsträchtigen Technologie GEOINFOR-MATIONSSYSTEM muss gegebenenfalls erst im Jahr 2013 beginnen.

4

Es ist vertretbar, die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles Buchen gegebenenfalls in die Jahre 2014/15 zu verschieben.

5

Das Bad Hunsheim wird im Jahr 2011 energetisch saniert. In geringem Umfang anfallende Reparaturarbeiten, die nicht der Baumaßnahme zugeordnet werden können, sind durch sonstige Budgetübertragungen zu finanzieren.

6

Die eingeplante Giebel- und Fenstersanierung sowie Dämmmaßnahmen an den Gebäuden des Bauhofes werden in das Jahr 2013 verschoben.

7

Das Herrichten der Leichenkammern in der Friedhofshalle Denklingen wird in das Jahr 2013 verschoben.

8

Das Herrichten der Leichenkammern in der Friedhofshalle Eckenhagen wird in das Jahr 2013 verschoben.

9

Die Kosten der Betonsanierung und des Anstriches an der Friedhofshalle Hunsheim werden mit 50.000 Euro veranschlagt. Die Maßnahme kann jahresübergreifend ausgeführt werden, so dass 20.000 Euro in das Jahr 2013 verschoben werden können.

10

Der Außenanstrich des Feuerwehrgerätehauses in Brüchermühle ist eine so genannte Schönheitsreparatur. Da ein Unterlassen keine Bauschäden nach sich zieht, kann sie in das Jahr 2013 verschoben werden.

11

Die Sanierung der Grundrohrleitungen an der Turnhalle mit Anbau in Wildbergerhütte, dem Asylbewerberheim in Odenspiel, den Feuerwehrhäusern in Nosbach und Wildberg sowie dem Kunstkabinett in Hespert kann in das Jahr 2013 verschoben werden.

12

Für den Bereich der kleinteiligen Straßenreparatur wurde von der Fachabteilung im Vergleich zum Vorjahr (eigentlich notwendige!) zusätzliche 40.000 Euro eingeplant. Die Verbesserung der Finanzausstattung in diesem Bereich ist gegebenenfalls um zwei Jahre zu verschieben.

13

Für den Bereich der großflächigen Straßenreparatur wurde von der Fachabteilung im Vergleich zum Vorjahr (eigentlich notwendige!) zusätzliche 95.000 Euro eingeplant. Die Verbesserung der Finanzausstattung in diesem Bereich ist gegebenenfalls um zwei Jahre zu verschieben.





Beschlussvorschlag:


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, der Werksausschuss, der Schul-, Sport-, Jugend- und Sozialausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss beraten zur Beschlussfassung des Gemeinderates / der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2012 vom 14. Februar 2012 mit Wirkung ab dem 01. Januar 2012.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2012 mit Anlagen vom 14. Februar 2012 einschließlich der Punkte 1 und 3 bis 22 des hierzu vorgelegten Veränderungsnachweises mit Wirkung ab dem 01. Januar 2012 zum Entwurf der Haushaltssatzung 2012.



Die Vorlage 2009/00307 wird durch die Tischvorlage „Veränderungsnachweis zum Entwurf der Haushaltssatzung 2012“ –siehe Anlage 2- ergänzt. Der Bürgermeister übergibt nunmehr das Wort an die Fraktionsvorsitzenden, die nacheinander ihre Haushaltsreden halten.


Es sprechen:


  1. Axel Osterberg, Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion. Die Haushaltsrede ist als Anlage 3 beigefügt. Herr Osterberg teilt mit, dass seine Fraktion dem Haushalt zustimmen wird.

Darüber hinaus stellt er den Antrag auf Beibehaltung der Reichshofer Eigenheimzulage und beauftragt die Verwaltung ein Konzept für die künftige Förderung von bestehenden Gebäuden zu erarbeiten.


  1. Ralf Oettershagen, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion. Die Haushaltsrede ist als Anlage 4 beigefügt. Herr Oettershagen teilt mit, dass seine Fraktion dem Haushalt nicht zustimmen wird.

Darüber hinaus stellt er den Antrag regelmäßige, idealerweise vierteljährliche detaillierte Zwischenberichte über den Stand der Haushalts- und Finanzwirtschaft und über den Haushaltsvollzug zu erhalten.

  1. Gunter Flick, Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN. Die Haushaltsrede ist als Anlage 5 beigefügt. Herr Flick teilt mit, dass seine Fraktion dem Haushalt zustimmen wird.

  2. Eberhard von Goldacker, Mitglied der FDP-Fraktion. Die Haushaltsrede ist als Anlage 6 beigefügt. Herr von Goldacker teilt mit, dass seine Fraktion dem Haushalt nicht zustimmen wird.

  3. Dieter Krämer, Fraktionsvorsitzender der FWO-Fraktion. Die Haushaltsrede ist als Anlage 7 beigefügt. Herr Krämer teilt mit, dass seine Fraktion dem Haushalt nicht zustimmen wird.

Darüber hinaus stellt er den Antrag die Fraktionszuwendungen zu streichen.

  1. Heike Prößler Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN. Die Haushaltsrede ist als Anlage 8 beigefügt. Frau Prößler teilt mit, dass ihre Fraktion dem Haushalt nicht zustimmen wird.

  2. Uli Türk, Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Die Haushaltsrede ist als Anlage 9 beigefügt. Herr Türk teilt mit, dass seine Fraktion dem Haushalt nicht zustimmen wird.


Kämmerer Dresbach erläutert die über die Vorlage 2009/307 hinausgehenden Punkte 14 bis 22 der Tischvorlage Veränderungsnachweis zum Entwurf der Haushaltssatzung 2012. Durch die Einplanung der o. g. Positionen wird sich im Ergebnisplan der Fehlbedarf auf 2.310.968€ reduzieren.

Durch den Beschluss der im Entwurf vorgelegten und durch den Veränderungsnachweis modifizierte Haushaltssatzung 2012 wird die Ausweisung der „Reichshofer Eigenheimzulage“ mit 100.000,00€ im Finanzplan 2012 bestätigt. Insofern hält er den Antrag der CDU-Fraktion für hinfällig.


René Kauffmann, FDP-Fraktion stellt den Antrag die „Reichshofer Eigenheimzulage“ zu streichen. Bürgermeister Gennies lässt über den Erhalt der Eigenheimzulage gemäß dem CDU-Antrag abstimmen.


Abstimmungsergebnis:


dafür: 31 dagegen: 3 Enthaltung: 1



Zum Antrag der SPD-Fraktion gibt Kämerer Dresbach den Hinweis auf die weitere Bearbeitung in der Projektgruppe Kennzahlen. Herr Oettershagen ist damit nicht einverstanden. Bürgermeister Gennies schlägt vor, vierteljährlich dem Rat globale Hauhaltsdaten zu übergeben und lässt hierüber abstimmen.


Abstimmungsergebnis:


dafür: 34 dagegen: 0 Enthaltung: 1



Nunmehr lässt Bürgermeister Gennies über den Antrag der FWO-Fraktion, die Fraktionszuwendungen zu streichen, abstimmen


Abstimmungsergebnis:


dafür: 13 dagegen: 20 Enthaltung: 2


Abschließend stellt Bürgermeister Gennies den Beschluss aus der Vorlage 2009/00307 einschließlich der Positionen 14 bis 22 der heutigen Tischvorlage „Veränderungsnachweis zum Entwurf der Haushaltssatzung 2012“ zur Abstimmung.


Sachverhalt:


  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen wird dem Rat zur Beratung vorgelegt. Er wird nach dieser Einbringung unverzüglich öffentlich bekannt gemacht und während der Dauer des Beratungsverfahrens in den Ausschüssen und im Rat für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.


Es ist vorgesehen, den Entwurf der Haushaltssatzung mit deren Anlagen, insbesondere dem Haushaltsplan in den Sitzungen

  • des Werksausschusses -Wasserwerk/Abwasser am 26.01.2012,

  • des Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschusses am 31.01.2012,

  • des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 06.02.2012 und

  • des Haupt- und Finanzausschusses am 08.02.2012


zu beraten und durch den Rat am 14.02.2012 zu beschließen.


Der Entwurf der Haushaltssatzung und deren Anlagen werden dem Gemeinderat in gedruckter Fassung ausgehändigt. Die Sachkundigen Bürger erhalten nach Wunsch eine gedruckte oder eine elektronische Fassung.

Nach Einarbeitung der Ergebnisse aus dem Beratungsverfahren erfolgt eine Zusammenfassung der Veränderungen in Form einer Veränderungsliste.


Die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2012 sehen bei

  • Erträgen von:

  • 30.915.204 Euro

  • und

  • Aufwendungen von:

33.959.304 Euro

einen

  • Fehlbedarf von:

3.044.100 Euro

vor.



Gegenüber der Haushaltsplanung 2011 ergibt sich eine Verbesserung von 1.414.677 Euro.



Der Finanzplan des Jahres 2012 sieht

  • Investitionen von:

  • 6.799.650 Euro.

  • vor, die eine

  • Kreditaufnahme von:

4.136.408 Euro.

notwendig machen.


Somit ergibt sich bei einer

  • Tilgung von:

  • 583.992 Euro.

  • eine

  • Nettoneuverschuldung von:

3.552.416 Euro.




Der Fehlbedarf des Jahres 2012 in Höhe von 3.044.100 Euro ist nicht hausgemacht. Das gemeindliche Wirtschaften ist mehr denn je durch Einsparungen geprägt. Beispielsweise bewegen sich die Personalkosten nur knapp über dem Planniveau des Jahres 2006. Die Dienstleistungsquote bewegt sich schon seit Jahren im Bereich von 16 bis 17 % der ordentlichen Aufwendungen.

Die Belastungen für den gemeindlichen Haushalt kommen überwiegend von Außen. Eine unmittelbare Abwehr von Seiten der Gemeinde ist nicht möglich.


Neben den allgemeinen Preissteigerungen sind vor allem die Veränderung des Finanzausgleichssystems und die Verteuerung der Umlagesysteme zu nennen.


Veränderung des Finanzausgleichssystems

Der kommunale Finanzausgleich wird in Nordrhein-Westfalen durch das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) geregelt. Das Land legt dabei neben die Höhe der Gesamtzuweisungen - im Wesentlichen sind dies die Schlüsselzuweisungen - auch die Verteilungskriterien fest.


Durch die Anhebung der fiktiven Hebesätze im Jahr 2011 und durch die inzwischen zweimalige Neugewichtung des Soziallastenansatzes, nämlich in 2011 und 2012, hat die Landesregierung erhebliche Summen in die kreisfreien Städte an Rhein und Ruhr umgeleitet.

Für Reichshof bedeutete dies einen Abzug von 900 T€ in 2011 und weiter 850 T€ im Finanzausgleich 2012.


Der Umfang der Finanzausstattung der Kommune ist demnach in ein Gesamtverteilungssystem eingebunden.


Verteuerung des Umlagesystems

  1. Nach den Vorschriften des GFG bilden die Realsteuer- und Bundessteuererträge mit den Schlüsselzuweisungen die Berechnungsbasis für die Kreisumlage. In der Finanzplanung des Oberbergischen Kreises ist für das Jahr 2012 ein Hebesatz von rd. 72,3% vorgesehen. Damit liegt er geringfügig niedriger als im Jahr 2011. Trotzdem führt dies wegen der allgemein gestiegenen Steuerkraft der Kommunen zu einer Erhöhung des Zahlbetrages der Gemeinde Reichshof für die Kreisumlage um 1.017.000 Euro.

Grundsatz: Mehr Erträge verpflichten zu einer erhöhten Abgabe!


  1. Nach dem Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen und dem Gemeindefinanzreformgesetz führen die Gemeinden von der vereinnahmten Gewerbesteuer eine Umlage ab. Dies sind derzeit rd. 16%. Bei einem um 2,8 Mio. Euro erhöhten Ansatz in 2012 sind dies rd. 0,5 Mio. Euro.

Grundsatz: Mehr Erträge verpflichten zu einer erhöhten Abgabe!



Wie sehr wir in den Umlage- und Finanzausgleichssystemen gefangen sind, zeigt sich daran, dass trotz eingeplanter Steuermehrerträge von ca. 3,9 Mio. Euro nach Berechnung der Umlagen und Abzüge lediglich 0,9 Mio. Euro bei der Gemeinde verbleiben.


Diese 0,9 Mio. Euro plus Aufwandsminderungen von 0,5 Mio. Euro ergeben genau die 1,4 Mio. Euro die der Fehlbedarf 2012 unter dem Fehlbedarf des Jahres 2011 liegt.



Bei der Aufstellung des Entwurfes zum Haushaltsplan 2012 wurde mehr als deutlich, dass Sparpotentiale nur noch durch das zeitliche Verschieben von Maßnahmen und/oder einem Verzicht auf Leistungen eröffnet werden können um die pflichtige Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden.


Da die Ausgleichsrücklage im Zusammenhang mit dem Ausgleich des Fehlbetrages aus der Jahresabrechnung 2010 vollständig aufgebraucht wurde, steht zur Abdeckung des geplanten Fehlbedarfes von 3.044.100 Euro nur noch die allgemeine Rücklage zur Verfügung.

Eine so geplante Verringerung der Allgemeinen Rücklage ist jedoch nach § 75 Abs. 4 Gemeindeordnung NW genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.


Nach § 75 Abs. 2 Gemeindeordnung NW (GO) muss der Haushalt in jedem Jahr in der Planung ausgeglichen sein. Die Erforderlichkeit eines ausgeglichenen Haushalts beschränkt sich aber nicht auf das zu planende Haushaltsjahr, sondern bezieht sich darüber hinaus auch auf den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum.


Für die auf das zu planende Haushaltsjahr 2012 folgenden drei Haushaltsjahre (Finanzplanungszeitraum) sind Fehlbedarfe von rd. 1,7 Mio. Euro in 2013, 0,92 Mio. Euro in 2014 und 0,64 Mio. Euro in 2015 geplant.



Bei der Aufstellung eines Haushaltes der durchweg Fehlbedarfe ausweist ist zu prüfen, ob ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen ist.

§ 76 GO bestimmt hierzu, dass die Gemeinde zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen hat und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist, wenn bei der Aufstellung des Haushalts

  1. durch Veränderungen der Haushaltswirtschaft innerhalb eines Haushaltsjahres der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Viertel verringert wird oder

  2. in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern oder

  3. innerhalb des Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird.


Die vorgenannten und im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2012 bis 2015 ausgewiesenen

Fehlbedarfe erreichen folgende Anteile des jeweils fortzuschreibenden Ansatzes für das Eigenkapital in der Schlussbilanz des Vorjahres: 7,8 % (2012), 4,7 % (2013), 2,7% (2014) und 1,9 % (2015).


Damit können die Fallgestaltungen Nr. 1 bis 3 ausgeschlossen werden. Formal ist ein Haushaltssicherungskonzept nicht aufzustellen.


Die Fallgestaltung Nr. 2 könnte jedoch zutreffen, wenn es nicht gelingt, den erwarteten Fehlbetrag 2011 im Jahresabschluss 2011 unter 2,06 Mio. Euro zu halten. In einer solchen Fallgestaltung wäre dann ein Haushaltssicherungskonzept mit dem Jahresabschluss 2011 aufzustellen.


Die nachfolgende Tabelle mit Vorschlägen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Genehmigungsfähigkeit des Einsatzes von Eigenkapital aus der Allgemeinen Rücklage wurde unter der Voraussetzung erstellt, dass keine „freiwilligen“ Einrichtungen gefährdet oder gar geschlossen werden,

  • die Reichshof bekannt gemacht haben (Kurverwaltung, Kunstkabinett),

  • deren Erhalt der Rat am 25.03.2010 beschlossen hat (Lehrschwimmhallen),

  • die Schülern wichtig sind (Bücherei),

  • die mit ehrenamtlichen Engagement im Aufbau sind (Bürgerbus) oder

  • die gerade in 2011 eingeführt wurden (Familienpass)


Abschließend besteht natürlich die Möglichkeit, dass in den Haushaltsberatungen des Kreistages noch eine Senkung der Kreisumlagehebesätze vorgenommen wird. Dies müsste um so wahrscheinlicher werden, je mehr sich die Erkenntnis durchsetzt, dass der Ansatzplanung des vierten doppischen Kreishaushalt kein einziges Rechnungsergebnis zugrunde liegt.


  1. Zu beraten ist auch über die Fortführung der am 01.01.2008 begonnenen Förderung von Familien mit Kindern in Form eines Zuschusses von 5.000 Euro je Kind (max. 20.000 Euro) für den Neubau eines selbst genutzten Eigenheimes auf einem Baugrundstück in der Gemeinde Reichshof.

Die Veranschlagung der bisher zur Verfügung gestellten 100.000 Euro pro Jahr - ausgenommen das Jahr 2011 - erfolgt nun ausschließlich im Finanzplan und wird erst nach Inanspruchnahme in den betreffenden Jahren ergebniswirksam.

Insoweit wird mit einer erneuten pauschalen Förderzusage für das Jahr 2012 eine Ergebnisbelastung für die kommenden Jahre erzeugt.


Finanzielle Auswirkungen


Die finanziellen Auswirkungen werden sich unmittelbar aus der endgültigen Beschlussfassung des Rates über die Haushaltssatzung 2012 ergeben.





Erläuterungen zu:



1

Die Kommunalaufsicht hat in ihrer Haushaltsgenehmigung 2011 und die Gemeindeprüfungsanstalt in ihren mündlichen Erläuterungen zur diesjährigen überörtlichen Prüfung deutlich gemacht, dass ein defizitärer Reichshofer Haushalt nicht auf Schlüsselzuweisungen verzichten darf, die dadurch entstehen, dass der derzeitige gemeindliche Hebesatz für die Grundsteuer B (400 v. H.) unterhalb des fiktiven GFG-Hebesatzes (413 v. H.) liegt.

2

Neben der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) ist auch der landwirtschaftlich genutzte Besitz stärker an der Finanzierung des Allgemeinwesens zu beteiligen.


3

Die verstärkte Fortbildung in der zukunftsträchtigen Technologie GEOINFOR-MATIONSSYSTEM muss gegebenenfalls erst im Jahr 2013 beginnen.

4

Es ist vertretbar, die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles Buchen gegebenenfalls in die Jahre 2014/15 zu verschieben.

5

Das Bad Hunsheim wird im Jahr 2011 energetisch saniert. In geringem Umfang anfallende Reparaturarbeiten, die nicht der Baumaßnahme zugeordnet werden können, sind durch sonstige Budgetübertragungen zu finanzieren.

6

Die eingeplante Giebel- und Fenstersanierung sowie Dämmmaßnahmen an den Gebäuden des Bauhofes werden in das Jahr 2013 verschoben.

7

Das Herrichten der Leichenkammern in der Friedhofshalle Denklingen wird in das Jahr 2013 verschoben.

8

Das Herrichten der Leichenkammern in der Friedhofshalle Eckenhagen wird in das Jahr 2013 verschoben.

9

Die Kosten der Betonsanierung und des Anstriches an der Friedhofshalle Hunsheim werden mit 50.000 Euro veranschlagt. Die Maßnahme kann jahresübergreifend ausgeführt werden, so dass 20.000 Euro in das Jahr 2013 verschoben werden können.

10

Der Außenanstrich des Feuerwehrgerätehauses in Brüchermühle ist eine so genannte Schönheitsreparatur. Da ein Unterlassen keine Bauschäden nach sich zieht, kann sie in das Jahr 2013 verschoben werden.

11

Die Sanierung der Grundrohrleitungen an der Turnhalle mit Anbau in Wildbergerhütte, dem Asylbewerberheim in Odenspiel, den Feuerwehrhäusern in Nosbach und Wildberg sowie dem Kunstkabinett in Hespert kann in das Jahr 2013 verschoben werden.

12

Für den Bereich der kleinteiligen Straßenreparatur wurde von der Fachabteilung im Vergleich zum Vorjahr (eigentlich notwendige!) zusätzliche 40.000 Euro eingeplant. Die Verbesserung der Finanzausstattung in diesem Bereich ist gegebenenfalls um zwei Jahre zu verschieben.

13

Für den Bereich der großflächigen Straßenreparatur wurde von der Fachabteilung im Vergleich zum Vorjahr (eigentlich notwendige!) zusätzliche 95.000 Euro eingeplant. Die Verbesserung der Finanzausstattung in diesem Bereich ist gegebenenfalls um zwei Jahre zu verschieben.




Abstimmungsergebnis:


dafür: 18 dagegen: 17 Enthaltung: 0