Sachverhalt:


a) Durch die abgabenrechtliche Verpflichtung, die Ausgaben im Friedhofswesen zu 100 % aus den Gebühren finanzieren zu müssen, wurde eine Neukalkulation der Gebühren im Friedhofswesen (s. Anlage 1) erforderlich.

Nach der Kalkulation im Jahr 2007 und der Änderung der Gebührensatzung im Jahr 2008 wurde immer deutlicher, dass eine Flucht in günstige Bestattungsarten begonnen hat. Gerade Urnenbestattungen und Bestattungen in pflegefreien Urnen- und Reihengräbern (Wiesengräber) wurden immer beliebter (siehe Anlage 5). Dass dies in dem vorliegenden Maß passieren würde, war im Jahr 2007 noch nicht absehbar.




Zu erkennen ist dies auch im jeweiligen Lagebericht der letzten beiden testierten Jahresrechnungen, in denen ein negatives Ergebnis im Friedhofswesen errechnet wurde. Auch durch die hohe Anzahl von Bestattungen im Jahr 2009, die im Jahr 2010 allerdings nicht erreicht werden wird, konnte ein positiveres Ergebnis nicht bewerkstelligt werden.

Neben schwankenden Gebührenerträgen und allgemeinen Kostensteigerungen einerseits, haben andererseits gegenüber der kameralen Betrachtung im kaufmännischen Rechnungswesen die genauere Zuordnung der Verwaltungsleistungen und –kosten sowie die Periodisierung der Grabnutzungsgebühren einen Ausgleich erschwert.

Dies konnte und kann auch der im Jahr 2008 vom Gemeinderat beschlossene und seitdem eingerechnete „Grünflächenanteil“ in Höhe von 50.000 € nicht ausgleichen (s. Anlage 2).


b) Zusätzlich zu bekannten Einnahmepositionen in der Satzung werden 2010 erstmals zwei neue Positionen eingestellt. Hierbei handelt es sich

  1. um eine Gebühr für die Beisetzung von Urnen in bereits bestehende Wahlgräber für Sargbestattungen (s. auch Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung § 15 Abs. 1).

  2. um eine Gebühr für Gedenkplatten, die auf den pflegefreien Wiesengräbern abgelegt werden. Diese Gedenkplatten, die von den Hinterbliebenen gewünscht werden, sollen, um das einheitliche Bild zu gewährleisten und um Schadenersatzansprüche zu vermeiden, im Auftrag der Nutzungsberechtigten von der Gemeinde beschafft und durch die Friedhofsgärtner niedergelegt werden (s. auch Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung § 17 Abs. 3).


c) Zusätzlich hierzu wurden redaktionelle Änderungen auf Grund der Beschlusses des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 25.11.2009 und des Gemeinderates der Gemeinde Reichshof vom 14.12.2009 betreffend der Verkürzung der Ruhefristen für Urnengrabstätten.




Anlagen:


Anlage 1: Gebührenkalkulation

Anlage 2: Erläuterungen zu den Ausgaben

Anlage 3: Vergleich mit benachbarten Kommunen

Anlage 4: Statistik der Bestattungszahlen

Anlage 5: Satzungstext im Vergleich zu der bisher gültigen Satzung

Anlage 6: Kalkulation Gedenkplatten für Wiesengräber




Beschlussvorschlag:


Der Bau-, Planungs- und Verkehrs- und Umweltausschuss/der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat/der Gemeinderat beschließt den XIII. Nachtrag der Friedhofsgebührensatzung vom 15.12.2010 unter Berücksichtigung der Gebührenkalkulation vom 28.10.2010.





Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt den XIII. Nachtrag der Friedhofsgebührensatzung vom 15.12.2010 unter Berücksichtigung der Gebührenkalkulation vom 28.10.2010.



Es werden keine Erläuterungen zur Beschlussvorlage 2009/00163/ gewünscht.


Bürgermeister Gennies stellt den Sachverhalt zur Diskussion. Nach einer kurzen Diskussion über die Managementumlage regt der Bürgermeister an, diese Thematik in der Projektgruppe Kennzahlen noch mal zu erörtern.


Er ruft alsdann zur Abstimmung über die Vorlage auf.


Abstimmungsergebnis:


dafür: 18 dagegen: 16 Enthaltung: 0