Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Am 01.03.2010 ist das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG - BGBl. I 2009, S. 2585 ff.) und am 31.03.2010 das geänderte und an das neue WHG angepasste Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten (LWG - GV. NRW., S. 185 ff.). In § 54 WHG ist der Abwasserbegriff erstmals bundeseinheitlich geregelt und definiert. Die Abwasserdefinition in § 51 Abs. 1 LWG NRW findet deshalb ab dem 01.03.2010 keine Anwendung mehr. Die Präambel ist entsprechend anzupassen.



§ 11 Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen vom 16.12.2009 ist anzupassen, da die Datenerhebung, Datenspeicherung sowie Datennutzung einer Regelung zugeführt werden müssen (vgl. §§ 12 ff. Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen).



Die Änderung in § 14 Abs. 1 Buchstabe d dient der Klarstellung.



Der geänderte Satzungstext ist als Anlage beigefügt. Änderungen sind fett und kursiv gedruckt.



Anlagen:


Geänderter Satzungstext

Auszug aus der Mustersatzung


Beschlussvorschlag:


Der Werksausschuss Wasser / Abwasser empfiehlt / der Rat beschließt den I. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen vom 16.12.2009.





Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat beschließt den I. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen vom 16.12.2009.



Es werden keine Erläuterungen zur Beschlussvorlage 2009/00147/ gewünscht.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung über die Vorlage auf.


Abstimmungsergebnis:


dafür: 18 dagegen: 16 Enthaltung: 0