Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ist als Anlage ein Straßenverzeichnis mit allen Straßen in der Gemeinde Reichshof beigefügt. Aus dem Straßenverzeichnis geht hervor, welche Reinigungspflichten auf die Anlieger übertragen werden.


Mit Beschluss über die Vorlage Nr. 2009/00125/ hat der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss über die Umbenennung von Gemeindestraßen entschieden.


Nachdem die Umbenennung beschlossen worden ist, ist das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zu ändern.


Desweiteren erfolgt für die “Albert-Einstein-Straße“ in Wehnrath eine Anpassung an die tasächliche Durchführung des Kehr- und Winterdienstes


Es ergibt sich in Abhängigkeit der erfolgten Straßenumbenennung der als Anlage 1 oder 2 beigefügte XVIII. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 29.05.1985.



Anlagen:


2 Satzungsentwürfe


Beschlussvorschlag:


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen / der Rat beschließt den XVIII. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 29.05.1985 in Form der Anlage 1 oder in Form der Anlage 2.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat beschließt den XVIII. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 29.05.1985 in Form der Anlage 2.



Es werden keine Erläuterungen zur Beschlussvorlage 2009/0126/ gewünscht.


Herr Roos teilt mit, dass der Text der Präambel im letzten Satz, wie folgt lauten muss:

„… hat der Rat der Gemeinde Reichshof in seiner Sitzung am 15.12.2010 folgende Satzung beschlossen:“

Dies ist darin begründet, dass die Ratssitzung vom 02.11.2010 entfallen ist.


Bürgermeister Gennies weist die Ratsmitglieder darauf hin, dass sie heute über den Nachtrag in Form der Anlage 2 abstimmen. Er ruft nun zur Abstimmung über die Vorlage auf.


Abstimmungsergebnis:


dafür: 34 dagegen: 0 Enthaltung: 0