Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Aufgrund von aktuellen Ereignissen ist eine Änderung im Fahrzeug- und Anbaugerätebedarf für 2010 zu berücksichtigen.


Der LKW des Baubetriebshofes der Gemeinde Reichshof, Bj. 1994, derzeitige Kilometerleistung 360.000 km und ca. 15.500 Betriebsstunden, ist abgeschrieben.

An diesem LKW ist das Verteilergetriebe defekt. Zum Fahren und Arbeiten ist dieses Verteilergetriebe unerlässlich. Aufgrund des Alters und der Kilometerleistung scheidet eine Reparatur des defekten Getriebes aus. Ein Austauschgetriebe ist nicht erhältlich. Zur Reparatur käme somit nur ein neues Verteilergetriebe in Betracht. Die reinen Materialkosten liegen hier bei ca. 12.000,00 € netto. Hierzu kämen noch ca. 500,00 € der bauhofeigenen Werkstatt als Lohnleistung zum Ein- und Ausbau hinzu.

Nach 16 Dienstjahren weist der LKW an einigen Stellen erheblichen Reparatur- und Sanierungsbedarf auf. Um den LKW für einige Jahre einsatzfähig zu halten, wäre eine Reparatur in Höhe von 20.000,00 € netto und die eigenen Werkstattstunden notwendig.


Diese Reparatur ist nicht wirtschaftlich.


Die durch den LKW geleistete Arbeit kann nicht durch die vorhandenen Fahrzeuge und Geräte kompensiert werden. Es drohen erhebliche Defizite in der Leistungs-fähigkeit der Sommeraufgaben, insbesondere aber auch im Bereich des Winterdienstes. Im Bereich des Wegebaus, der Wegeunterhaltung und der Fuhr- und Transporttätigkeiten insbesondere im Zusammenhang mit dem mobilen Bagger, ist ein entsprechendes Transportgerät zwingend notwendig.


Der Unimog U-1200 Bj. 1981, ist 2005 als Gebrauchtgerät als Ersatz für einen Unimog Typ U-900 erworben worden.


Um jedoch mittelfristig den gleichen Leistungsstandard an allen Fahrzeugen zu haben, ist eine Ersatzbeschaffung vorgesehen.

Die geringere Auslastung des U-1200 aus dem Baujahr 1981 ergibt sich aus der technischen Ausstattung sowie den Anbaumöglichkeiten. Der U-1200 ist jedoch leistungsmäßig nicht mehr mit den heutigen Fahrzeugen zu vergleichen. Des Weiteren entspricht das Führerhaus sowie die Gesamtbedienung und die Ergonomie bei Weitem nicht mehr dem heutigen Standard.


Der MAN LKW GM-2942 und der Unimog U-1200 GM-2771 werden beide außer Betrieb genommen und veräußert.

Als Ersatz wird ein neues Fahrzeug (Unimog) erworben.


Der Fuhrpark des Baubetriebshofes wird um ein Großfahrzeug verringert. Hieraus ergibt sich eine deutliche Einsparung an Reparatur und Instandhaltungskosten.

Der Baubetriebshof verfügt dann über Unimogs der gleichen Baureihe, Leistungsklasse und Ausstattung. Somit wären alle vorhandenen Anbaugeräte kompatibel und ergeben ein sehr hohes Maß an Flexibilität und Einsatzmöglichkeiten.


Ein entsprechendes Ersatzfahrzeug (Unimog) würde heute gemäß eines vorliegenden Angebotes ca. 199.000 € brutto kosten.

Aufgrund eines außergewöhnlichen Umstands ist ein baugleicher Unimog fabrikneu sofort lieferbar für 172.000 € brutto zu bekommen.


Die vorhandenen Winterdienstgeräte wie Schneepflug und Streubunker können uneingeschränkt an dem bzw. an den vorhandenen Unimogs betrieben werden. Somit wäre der Winterdiensteinsatz gesichert und es bedürfte keinerlei Neuanschaffung.

Die wirtschaftlichen Vorteile rechtfertigen einen entsprechenden Kauf.



Darstellung im Fahrzeug- und Anbaugerätebedarfkonzept:


Investitionen gesamt 2010 90.000,00 €

Ausgaben 2010 bisher - 60.000,00 €

Rest 2010 30.000,00 €


Ersatzbeschaffung Unimog 172.000,00 €

Verkaufserlös LKW / Unimog 1200 - 25.000,00 €

147.000,00 €

Rest Investition 2010 - 30.000,00 €

117.000,00 €

Weitere Verkaufserlöse (Fahrzeuge) - 7.000,00 €

Finanzierungslücke 110.000,00 €



Die Finanzierungslücke in Höhe von 110.000 € könnte durch die Übertragung der folgenden Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2009 gedeckt werden:


Investitionen des Bauhofes 2009 66.000,00 €

Grunderwerb allgemein 44.000,00 €

Deckung der Finanzierungslücke 110.000,00 €


Die vollständige Liste der ins folgende Haushaltsjahr zu übertragenden Ermächtigungen wird dem Rat im Rahmen des Jahresabschlusses zur Kenntnisnahme zugeleitet. Aufgrund der sich ergebenden Situation erfolgt dies für diesen Sachverhalt im Rahmen dieser Vorlage vorab.



Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die geplanten Änderungen im Fahrzeug- und Anbaugerätebedarf des Bauhofes im Jahr 2010 sowie die hierfür vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO zur Kenntnis.




Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat der Gemeinde Reichshof nimmt die geplanten Änderungen im Fahrzeug- und Anbaugerätebedarf des Bauhofes im Jahr 2010 sowie die hierfür vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO zur Kenntnis.


Kämmerer Dresbach erläutert die Vorlage.

Es folgt eine kurze Diskussion.