Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Auf Initiative aus Sport und Politik, die darauf gerichtet ist, noch im Haushaltsjahr 2010 die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Realisierung von zwei Kunstrasenplätzen mit Nebenanlagen zu schaffen, hat die Verwaltung die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten geprüft.


Diese angestrebten Baumaßnahmen waren in den Beratungen zum rechtskräftigen Haushaltsplan 2010 noch nicht für das Jahr 2010 vorgesehen. Folglich handelt es sich um außerplanmäßige Investitionen. Gemäß § 81 II Ziffer 3 GO NRW hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte betragsmäßig erhebliche Investitionen geleistet werden sollen.


Als Ergebnis der oben genannten rechtlichen Prüfung legt die Verwaltung in der Anlage 1 den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 vor.

Gemäß § 81 I GO NRW kann die Haushaltssatzung nur durch Nachtragssatzung geändert werden, die spätestens bis zum Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen ist. Für die Nachtragssatzung gelten die Vorschriften für die Haushaltssatzung entsprechend.


Nach der Einbringung des Entwurfes am 31.08.2010 ist gemäß § 80 GO NRW die öffentliche Bekanntgabe mit Nennung der Einsichtnahme und Einwendungsfrist vorgesehen. Anschließend muss die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss stattfinden, bevor in der Ratssitzung die 1. Nachtragssatzung verabschiedet werden kann. Die vom Rat beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen ist der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Frühestens einen Monat nach der Anzeige kann die 1. Nachtragshaushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht werden. Aufgrund dieser zeitlichen Vorgaben und Abhängigkeiten plant die Verwaltung für den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat jeweils eine Sondersitzung durchzuführen.


Aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung geht hervor, dass sich in den einzelnen Paragraphen gegenüber der zurzeit geltenden Haushaltssatzung keine betraglichen Erhöhungen oder Verringerungen ergeben.


Als weitere Beratungsunterlage ist in der Anlage 2 eine Übersicht der sich ergebenden Veränderungen bzw. Verschiebungen in den kommenden Jahren beigefügt.


Die Verschiebung der jeweiligen Mittel ist möglich, weil die entsprechenden Maßnahmen im Haushaltsjahr 2010 nicht oder nicht im geplanten Umfang realisiert werden.


Beschlussvorschlag:


Der Bürgermeister wird den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 mit ihren Anlagen einbringen.


Auf die Vorberatung in den Fachausschüssen, abgeleitet aus § 4 II Satz 2 2. HS der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Reichshof vom 15.12.2009, wird verzichtet. Betroffen sind der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss sowie der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss.


Die Haushaltsplanberatungen sind für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses voraussichtlich am 21.09.2010 und die Beschlussfassung für die Sitzung des Gemeinderates ebenfalls voraussichtlich am 21.09.2010 vorgesehen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:



Die Vorlage der Verwaltung Nr. 2009/00133/ vom 18.08.2010 wurde allen Ratsmitgliedern fristgerecht zugestellt.


Bürgermeister Gennies hält ein kurzes Statement.


Der Bürgermeister bringt den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 den dazugehörigen Anlagen ein.


Auf die Vorberatung in den Fachausschüssen, abgeleitet aus § 4 II Satz 2, 2. HS der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Reichshof vom 15.12.2009, wird verzichtet. Betroffen sind der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss sowie der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss.


Die Haushaltsplanberatungen sind für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses voraussichtlich am 21.09.2010 (neu: 05.10.2010) und die Beschlussfassung für die Sitzung des Gemeinderates, ebenfalls voraussichtlich am 21.09.2010 (neu: 05.10.2010), vorgesehen.


Der Rat nimmt den Entwurf des I. NHPL 2010 zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:


dafür: dagegen: Enthaltung: