Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird folgender Beschluss gefasst:



a) Ratsmitglied Marlies Schirp fragt an, ob die nicht benötigten Restmittel aus dem Konjunkturpaket II auch für eine Straßenbeleuchtung im Ort Buchen verwendet werden können.

Herr Roos antwortet, dass die Mittel zweckgebunden sind. Er wird zudem keine Restmittel geben.


b) Herr von Goldacker fragt an, ob bei der Nutzung von Sporthallen eine Person zur Aufsicht anwesend sein muss.

Herr Roos antwortet, dass es eine Benutzungsverordnung für Sporthallen gibt, in der dies geregelt ist.


c) Herr Andreas Horath erläutert, dass in der heutigen Presse zu lesen ist, dass der Oberbergische Kreis insgesamt 11. Mio. EURO an Fördermitteln aus dem Städtebausanierungsprogramm des Landes NRW erhalten hat. In der aufgeführten Liste ist die Gemeinde Reichshof nicht zu finden. Herr Horath fragt an, ob die Gemeinde Gelder aus diesem Programm bekommt und wenn nein, warum wurde sich nicht um diese Gelder bemüht.

Bürgermeister Gennies antwortet, dass die Mittel aus dem Programm „Regionale 2010“ stammen. Nur Kommunen, die in dem Programm involviert sind, erhalten Gelder. Siehe Stadt Gummersbach und das „Steinmüller Gelände“.


d) Herr von Goldacker fragt an, ob es rechtlich möglich sei, bei der Ausübung des Anschluss- und Benutzungszwanges, statt der Mindestgebühr eine Grundgebühr in Höhe des Preises der durchschnittlichen Nutzung einer Person, also 40 m² einzuziehen, die dann mit dem Gesamtverbrauch des jeweiligen Haushalts verrechnet wird.

Herr von Goldacker bittet um eine schriftliche Antwort.