Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Zu I.:


Nach den gesetzlichen Vorschriften gibt es Ausschüsse, die gebildet werden müssen (Pflichtausschüsse) und solche, die nicht zwingend vorgeschrieben sind (freiwillige Ausschüsse).


  1. Pflichtausschüsse


- Hauptausschuss (§ 57 Abs. 2 GO)

- Finanzausschuss (§ 57 Abs. 2 GO)

- Rechnungsprüfungsausschuss (§57 Abs. 2 GO)

- Betriebsausschuss (§ 5 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung)

- Wahlprüfungsausschuss (§ 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz)

- Denkmalausschuss (§ 23 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz)


Nach § 57 Abs. 2 Satz 2 GO kann der Rat beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden. Der vorhergehende Rat hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und einen Haupt- und Finanzausschuss gebildet.

Die Aufgaben des Denkmalausschusses können auch einem anderen Ausschuss übertragen werden.

Die Bildung eines Schulausschusses ist nur noch für die Kreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städten vorgeschrieben.



  1. Freiwillige Ausschüsse


Neben den Pflichtausschüssen, die die Gemeinde aufgrund der Gemeindeordnung oder anderer sondergesetzlicher Vorschriften bilden muss, kann sie auf freiwilliger Grundlage weitere Ausschüsse für die verschiedenen Aufgabengebiete bilden.


In der vergangenen Ratsperiode waren zuletzt folgende freiwillige zusätzliche Ausschüsse tätig:


  • Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss

  • Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss


Bleibt es bei dieser Konstellation, würden 6 Ausschüsse gebildet:


  1. Haupt-, und Finanzausschuss

  2. Rechnungsprüfungsausschuss

  3. Betriebsausschuss Wasserwerk/Abwasserwerk

  4. Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss

  5. Wahlprüfungsausschuss

  6. Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss


Der Rat hat zunächst zu entscheiden, ob der Vorschlag der Verwaltung angenommen wird und beschließt die Bildung der Ausschüsse.






  1. Ältestenrat


Ohne gesetzliche Legitimation bestand dieses Gremium aus dem Bürgermeister, seinen Stellvertretern und den Fraktionsvorsitzenden.


Zu II.:


Im Rahmen des § 58 Abs. 1 Satz 1 GO kann der Rat grundsätzlich die Zahl der Ausschussmitglieder nach seinem freien Ermessen bestimmen.


Zu III.:


Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 GO regelt der Rat die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse. Der Beschluss über die Zusammensetzung der Ausschüsse regelt nur die Frage, in welchem Umfang nach § 58 Abs. 3 GO sachkundige Bürger und ggf. sachkundige Einwohner herangezogen werden sollen.

Zu Mitgliedern der Ausschüsse können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger (mit Stimmrecht) und sachkundige Einwohner (beratende Funktion) gewählt werden. Dies gilt nicht für den Haupt- und Finanzausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss. Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. Da die Ausschüsse nur beschlussfähig sind, wenn die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger übersteigt, sollte dies aus Erfahrungen der letzten Ratsperioden bei der Zusammensetzung der Ausschüsse beachtet werden.

Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, sind berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger mit beratender Stimme zu benennen.

Nachfolgend eine Übersicht über die in der letzten Ratsperiode gebildeten Ausschüsse und ihre personelle Stärke.





Bisherige Ausschüsse und ihre Zusammensetzung


Ausschuss

Rats-

mitglieder

Sachkundige Bürger

Beratende Mitglieder

Sach-

verständige

Haupt-, Finanzausschuss

18 + Bürgermeister

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Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss

11

8

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1 Sachverständiger für Denkmalschutz

Rechnungsprüfungsaus-schuss

9

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Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss

11

8

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Werksausschuss Wasserwerk / Abwasserwerk

11

8

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Wahlprüfungsausschuss

6

3

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Beschlussvorschlag:


I. Der Rat beschließt die Zahl und Benennung der Ausschüsse


II. Der Rat beschließt über die personelle Stärke der einzelnen Ausschüsse


III. Der Rat legt die personelle Zusammensetzung der einzelnen Ausschüsse fest. (Ratsmitglieder, sachkundige Bürger, sachkundige Einwohner, beratende Mitglieder, Sachverständige).



Es wird folgender Beschluss gefasst:



Bürgermeister Gennies erläutert die Beschlussvorlage und fragt, ob Anträge zu diesem Beschluss vorliegen.


Ratsmitglied Oettershagen (SPD) stellt den Antrag, die jetzigen Ausschüsse in ihrer Form zu belassen und einen neuen Ausschuss für Kultur, Fremdenverkehr und Denkmalschutz zu schaffen.


Ratsmitglied Osterberg stimmt Herrn Oettershagen zu, die Ausschüsse in ihrer jetzigen Form zu belassen und die Entscheidung über einen weiteren Ausschuss auf die Ratssitzung am 10. November 2009 zu vertagen.


Herr Oettershagen besteht darauf, über den Antrag zu entscheiden.


Bürgermeister Gennies lässt über den Antrag der SPD Fraktion abstimmen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:


Zu I:
Der Rat beschließt, einen weiteren Ausschuss „Kultur, Fremdenverkehr und Denkmalschutz zu bilden.


Abstimmungsergebnis:


dafür: 17 dagegen: 18 Enthaltung: 0



Im Anschluss daran gibt Bürgermeister Gennies einen Überblick über die personelle Stärke der Ausschüsse der letzten Legislaturperiode und schlägt zur Abstimmung vor, diese beizubehalten.


Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Es folgt die Abstimmung.


Es wird folgender Beschluss gefasst:


Zu II:
Der Rat beschließt, die bisherige personelle Stärke beizubehalten.


Abstimmungsergebnis:


dafür: 34 dagegen: 0 Enthaltung: 0



Im weiteren Verlauf wird von Bürgermeister Gennies vorgeschlagen, das Verhältnis sachkundige Bürger zu Ratsmitgliedern wie in der vergangen Legislaturperiode beizubehalten.


Es folgen keine weiteren Wortmeldungen und der Vorschlag wird zur Abstimmung gestellt.


Es wird folgender Beschluss gefasst:


Zu III:

Der Rat beschließt, dass bisherige Verhältnis Ratsmitglieder zu sachkundigen Bürgern wird beibehalten.


Abstimmungsergebnis:


dafür: 34 dagegen: 0 Enthaltung: 0



Um 17:02 Uhr unterbricht Bürgermeister Gennies die Ratssitzung, um dem Fotografen von der OVZ die Möglichkeit zugeben, Fotos vom neuen Rat der Gemeinde Reichshof zu machen. Die Sitzung wird um 17:07 Uhr fortgesetzt.


Abstimmungsergebnis:


dafür: dagegen: Enthaltung: