Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2008 beschlossen,
von der Möglichkeit des § 3 Abs. 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) Gebrauch zu machen und die Zahl der zu wählenden Vertreter für die Kommunalwahl 2009 um 4, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, zu verringern. Damit hat die künftige Gemeindevertretung, wie schon die derzeitige Vertretung, nicht 38 sondern 34 Mitglieder, von denen 17 in Wahlbezirken zu wählen sind.
Nach Artikel 11, § 4 des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) vom 24. Juni 2008 teilen die Wahlausschüsse der Gemeinden spätestens bis zum 30. September 2008 das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes in Wahlbezirken zu wählen sind (hier: 17).
Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden.
Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 v.H. nach oben oder unten betragen.
Gemäß § 78 Kommunalwahlordnung NRW (KwahlO) ist die Einwohnerzahl
maßgebend, die 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit (20.10.2009) vom Landesamtfür Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen (LDS) veröffentlicht ist. Für die Kommunalwahl 2009 ist dies die Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30. Juni 2007. Die Veröffentlichung weist für die Gemeinde Reichshof 19.955 Einwohner aus.
Daraus ergibt sich folgende durchschnittliche Einwohnerzahl:
19.955 Einwohner : 17 (Wahlbezirke) = 1.174 Einwohner
Errechnung der Bandbreite
1.174 Einwohner x 25 v.H. = 294 Einwohner
Einwohner-Höchstwert
1.174 Einwohner + 294 Einwohner = 1.468 Einwohner
Einwohner-Mindestwert
1.174 Einwohner - 294 Einwohner = 880 Einwohner
Mit Stand vom 30. Juni 2008 haben die 17 Wahlbezirke der Gemeinde
Reichshof folgende Einwohnerzahlen:
010 Hunsheim I 1.176
020 Hunsheim II 1.469
030 Mittelagger 1.461
040 Eckenhagen I 927
050 Eckenhagen II 1.246
060 Eckenhagen III 932
070 Drespe 1.319
080 Sinspert 1.154
090 Heidberg 1.341
100 Brüchermühle I 1.196
110 Brüchermühle II 1.278
120 Odenspiel 975
130 Wildbergerhütte I 1.078
140 Wildbergerhütte II 936
150 Wildbergerhütte III 849
160 Denklingen I 1.413
170 Denklingen II 1.518
Der Einwohner-Höchstwert von 1.468 Einwohnern wird in folgenden
Wahlbezirken überschritten:
020 Hunsheim II 1.469 Einwohner = + 1 Einwohner
170 Denklingen II 1.518 Einwohner = + 50 Einwohner
Der Einwohner-Mindestwert von 880 Einwohnern wird in folgendem
Wahlbezirk unterschritten:
150 Wildbergerhütte III 849 Einwohner = 31 Einwohner
Die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung ergibt keinen Hinweis auf
weitere entscheidende Veränderungen bis zum Wahltag.
Daraus folgt, dass der Zuschnitt der Wahlbezirke 020 - Hunsheim II,
150 - Wildbergerhütte III und 170 - Denklingen II geändert werden muss ,
was zwangsläufig auch Änderungen bei weiteren Wahlbezirken zur Folge hat.
Änderungsvorschläge
Wie vorstehend erwähnt, ist auch bei der Änderung von Wahlbezirksgrenzen darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden.
Die Änderungsvorschläge werden wie folgt dargestellt und begründet:
A) Wahlbezirk 020 - Hunsheim II (1.469 Einwohner)
Der Wahlbezirk Hunsheim II liegt mit Stichtag vom 30.6.2008 zwar nur um
einen Einwohner über dem Höchstwert von 1.468 Einwohnern, die Änderung sollte aber für die künftige Entwicklung ein Sicherheitspolster beinhalten.
Folgender Vorschlag bietet sich, auch bezogen auf den räumlichen Bezug, an.
Im Wahlbezirk 010 - Hunsheim I befindet sich der gesamte Ort Hunsheim
mit allen Straßen außer dem Pastor-Göbel-Weg. Dieser ist mit 136 Einwohnern dem Wahlbezirk 020 - Hunsheim II zugeordnet, in dem sich ansonsten nur umliegende Ortschaften befinden (Allinghausen, Berghausen, Dorn, Fahrenberg, Heide, Pochwerk, Schönenbach). Insofern ist es absolut angebracht, den Pastor-Göbel-Weg in den Wahlbezirk 010 - Hunsheim I einzugliedern.
Mit dieser Veränderung hätte der Wahlbezirk 010 - Hunsheim I
1.312 Einwohner und der Wahlbezirk 020 - Hunsheim II 1.333 Einwohner ,
womit beide Hunsheimer Wahlbezirke annähernd gleich groß wären.
B) Wahlbezirk 150 - Wildbergerhütte III (849 Einwohner)
Der Wahlbezirk Wildbergerhütte III (mit den Ortschaften Borner, Grunewald,
Hardt, Kamp, Nosbach, Wildberg) liegt mit 31 Einwohnern unter dem Mindestwert von 880 Einwohnern. Ihm müssen Einwohner zugeführt werden.
Unter Berücksichtigung eines Sicherheitspolsters und der Wahrung räumlicher Zusammenhänge bietet es sich an, die Straßen „Landhege“ mit 17 Einwohnern und „Wacholderweg“ mit 37 Einwohnern aus dem Wahlbezirk Wildbergerhütte I in den Wahlbezirk Wildbergerhütte III zu überführen, da diese Straßen räumlich am nächsten zu der im Wahlbezirk Wildbergerhütte III gelegenen Ortschaft Borner liegen und insofern einen räumlichen Bezug herstellen.
Bei dieser Veränderung hätte der Wahlbezirk 130 - Wildbergerhütte I
1.024 Einwohner und der Wahlbezirk 150 - Wildbergerhütte III 903 Einwohner, womit sich auch eine Annäherung in der Größe der drei Wildbergerhütter Bezirke mit 1.024, 936 und 903 Einwohnern ergäbe.
C) Wahlbezirk 170 – Denklingen II (1.518 Einwohner)
Der Wahlbezirk Denklingen II liegt mit 50 Einwohnern über dem
Höchstwert von 1.468 Einwohnern.
Eine Verschiebung innerhalb der Wahlbezirke Denklingen I und Denklingen II ist nicht möglich, da unter Berücksichtigung eines Sicherheitspolsters immer die Überschreitung eines oder beider Wahlbezirke droht. Beide Wahlbezirke liegen mit ihrer Einwohnerzahl zusammen nur um 5 Einwohner unter der Höchstgrenze.
Es bedarf insofern der Ausgliederung eines Wohngebietes in den Bereich
Brüchermühle. Unter Wahrung räumlicher Zusammenhänge bietet sich hier die Neuzuordnung der gesamten Ortschaft Eiershagen mit insgesamt 144 Einwohnern an.
Sie sollte dem Wahlbezirk 100 - Brüchermühle I zugeordnet werden.
Das Ergebnis wären dann 4 annähernd gleich große Wahlbezirke in
Denklingen und Brüchermühle mit folgenden Einwohnerzahlen:
100 - Brüchermühle I - 1.340 Einwohner
110 - Brüchermühle II - 1.278 Einwohner
160 - Denklingen I - 1.413 Einwohner
170 - Denklingen II - 1.374 Einwohner
Weitere Änderungen gegenüber dem Zuschnitt der Wahlbezirke zur Kommunalwahl
2004 ergeben sich nicht.
Die Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2009 ist dem Landrat des Oberbergischen Kreises mitzuteilen und öffentlich bekanntzumachen.
Frühestens nach der Veröffentlichung können Bewerber für die Wahlbezirke in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählt werden !
Anlagen
Anlage 1 - Verzeichnis der 17 Wahlbezirke mit den dazugehörenden
Ortschaften und Straßenzügen (Stand: 30.06.2008)
Anlage 2 - Verzeichnis der 17 Wahlbezirke nach Straßenzügen und
Einwohnerzahlen (Stand: 30.06.2008)
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss teilt das Wahlgebiet der Gemeinde Reichshof in
17 Wahlbezirke ein.
Den Wahlbezirken sind die aus der Anlage 1 ersichtlichen Ortschaften
und Straßenzüge zugeordnet, wobei die in der Sitzung noch
vorzunehmenden Änderungen zu berücksichtigen sind.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Wahlausschuss teilt das Wahlgebiet der Gemeinde Reichshof in
17 Wahlbezirke ein.
Den Wahlbezirken sind die aus der Anlage 1 ersichtlichen Ortschaften
und Straßenzüge zugeordnet, wobei die von der Verwaltung vorgeschlagenen
Änderungen zu berücksichtigen sind.
Die Vorlage der Verwaltung Nr. 0560 vom 15.07.2008 wurde allen Ausschussmitgliedern zugestellt.
Verwaltungsrat Schöler erläutert die Vorlage.
Er schlägt vor, die zu verändernden Wahlbezirke durchzugehen und mit Hunsheim zu beginnen.
Bürgermeister Rolland regt an, die Abstimmung nach der Diskussion vorzunehmen.
Verwaltungsrat Schöler setzt seine Ausführungen fort.
Ausschussmitglied Osterberg gibt eine Stellungnahme ab und beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, für die übernächste Kommunalwahl das ganze Gemeindegebiet neu zuzuschneiden.
Es erfolgt eine Diskussion.
Ausschussmitglied Osterberg erweitert seinen Antrag dahingehend, die Verwaltung zu beauftragen, dass die von den Änderungen betroffenen Wähler informiert werden und generell eine neue Zuordnung in der Zukunft erfolgt.
Bürgermeister Rolland empfiehlt zu dem o. g. Antrag von Ausschussmitglied Osterberg, etwa zur Mitte der kommenden Legislaturperiode, den neuen Rat entscheiden zu lassen, ob die Verwaltung eine Neueinteilung der Wahlbezirke für die nächste Kommunalwahl vorbereiten und erarbeiten soll.
Er lässt hierüber abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 9 dagegen: 1 Enthaltung: 1
Bürgermeister Rolland lässt nach nochmaliger Diskussion über den Vorschlag der Verwaltung, die gesamte Ortschaft Eiershagen dem Wahlbezirk 100 - Brüchermühle I zuzuordnen, abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 7 dagegen: 3 Enthaltung: 1
Bürgermeister Rolland lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung bzw. die weiteren Zuordnungen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen und von Verwaltungsrat Schöler erläutert, abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 10 dagegen: 0 Enthaltung: 1