Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Der Eigenbetrieb Kurverwaltung wurde mit Wirkung zum 01.01.1997 gegründet und die Unterabschnitte aus dem gemeindlichen Haushalt ausgegliedert, um im Rahmen der kaufmännischen Buchführung mehr Transparenz und Flexibilität gegenüber der Kameralistik zu schaffen.

Durch die Einführung des Neuen kommunalen Finanzmanagements und Ablösung der Kameralistik durch die kaufmännische Buchführung für den gemeindlichen Kernhaushalt kann diese Trennung der Haushaltswirtschaft für die Kurverwaltung aufgegeben werden.

Der Eigenbetrieb Kurverwaltung soll daher zum 01.01.2007 (wie in den Haushaltsplanberatungen 2006) angekündigt aufgelöst und die Betriebssatzung aufgehoben werden.


Die Kurverwaltung wird dem Bürgermeister als eigenständige Abteilung zugeordnet und im Haushaltsplan in den Produktbereich 1.57 „Wirtschaftsförderung und Tourismus“ integriert. Die kulturellen Aufgaben werden im Produktbereich „1.25 Kultur“ nachgewiesen.


Aktiva und Passiva des Eigenbetriebes werden in die gemeindliche Bilanz übernommen.


Anlagen:


Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Eigenbetrieb Kurverwaltung


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte „Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Eigenbetrieb Kurverwaltung“ mit Wirkung zum 01.01.2007.

Der Eigenbetrieb Kurverwaltung wird zum 01.01.2007 aufgelöst und in den gemeindlichen NKF-Haushalt eingegliedert.



Es wird folgender Beschluss gefasst:


Der Gemeinderat beschließt die der Vorlage als Anlage beigefügte „Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Eigenbetrieb Kurverwaltung“ mit Wirkung zum 01.01.2007.

Der Eigenbetrieb Kurverwaltung wird zum 01.01.2007 aufgelöst und in den gemeindlichen NKF-Haushalt eingegliedert.





Die Vorlage der Verwaltung Nr. 0353 vom 28.11.2006 wurde allen Ratsmitgliedern zugestellt.




Abstimmungsergebnis:


dafür: 28 dagegen: 0 Enthaltung: 1