Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


  1. Durch das Schulrechtsänderungsgesetz ist durch § 9, Abs. 3, Satz 4 SchulG in Verbindung mit § 10, Abs. 5, Satz 3 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder, eine neue gesetzliche Ermächtigung für die Erhebung von Elternbeiträgen geschaffen worden.

  2. Der Landtag hat Mitte Mai das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder - unter anderem auch § 17 - geändert, der das Verfahren zur Heranziehung der Elternbeiträge regelte. § 5 der Satzung bezog sich hierauf.


Deshalb wurde die Satzung erneuert, die Präambel verändert und die Grundlagen der Beitragsfestlegung in dem neuen beigefügten Satzungsentwurf in § 3 mit aufgenommen. Ansonsten ist die Satzung unverändert.


Anlagen:


Satzungsentwurf


Beschlussvorschlag:


Der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss empfiehlt / der Rat beschließt den beigefügten Satzungsentwurf über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Gemeinde Reichshof.



Es wird folgender Beschluss gefasst:


Der Rat beschließt den der Vorlage als Anlage beigefügten Satzungsentwurf über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Gemeinde Reichshof.



Die Vorlage der Verwaltung Nr. 0336 vom 19.10.2006 wurde allen Ratsmitgliedern zugestellt.


Bürgermeister Rolland teilt mit, dass die Beratung im Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss erfolgte und dieser die Beschlussempfehlung an den Rat einstimmig ausgesprochen hat.


Bürgermeister Rolland berichtet über seine Besuche mit Herrn Seynsche in den 4 Offenen Ganztagsschulen.




Abstimmungsergebnis:


dafür: 26 dagegen: 1 Enthaltung: 2