Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Zu 1: Das Abwasserbeseitigungskonzept von 1990 sah einen Anschluss der Ortslagen Schalenbach/Heseln nach 2002 vor, das Abwasserbeseitigungskonzept von 1996 die Ausführung in 2001 bis 2007.

Im Abwasserbeseitigungskonzept 1999/2000 war der Anschluss für die Ortslagen Schalenbach/Heseln für das Jahr 2005 vorgesehen. In seiner Sitzung am 13.12.2005 hat der Rat der Gemeinde Reichshof das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK), 4. Fortschreibung 2005 beschlossen.

Die 4. Fortschreibung 2005 sieht für die Kanalisation Schalenbach/Heseln den Ausführungszeitraum 2007 vor.



Zu 2: Das Gebiet Schalenbach/Heseln wird gemäß Netzplan als Schmutzentwässerung ausgeführt. Eine Variantenuntersuchung ist im Erläuterungsbericht dargestellt. Das Freigefällesystem mit teilweiser Druckentwässerung ist die wirtschaftlichste Variante.

Es können bis auf ein Grundstück alle Grundstücke für die Gemeinde kostenneutral mit einem Freispiegelanschluss entwässert werden, wenn die dafür notwendigen Grunddienstbarkeiten für eine Trassenführung über Privatgrundstücke eingeholt werden können.



Zu 3: Das Niederschlagswasser der Grundstücke wird derzeit auf den Grundstücken beseitigt oder über vorhandene Rinnen, Seitengraben und Regenwasserkanäle abgeleitet.

Es sollen Betonschächte mit PU ausgekleideten Unterteilen verwendet werden. In fremdwassergefährdeten Bereichen ist der Einbau von monolithischen PE-HD-Schächten vorgesehen.

Die Freigefälleleitungen sollen aus PP-Rohren hergestellt werden. Auf Schachtbauwerke wird nach Möglichkeit verzichtet, weil sich Kanalhaltungen auch mit höchstens zwei 15°-Bögen als durchaus betriebssicher herausgestellt haben. Die geplante Verlegetiefe von ca. 1,35m bis 1,50m ist die übliche Verlegetiefe für Freigefällekanäle in der Gemeinde Reichshof.

Für das Drucksystem wird die Druckleitung im bewährten und wartungsarmen Rohrsystem aus Polyethylen HD hergestellt. Es wird dann die in der Gemeinde Reichshof für Abwasserdruckleitungen übliche Verlegetiefe von ca. 1,0 m – dem Geländeverlauf folgend – gewählt. Je Hausanschluss wird ein Absperrschieber vorgesehen, um bei späteren Arbeiten an der Leitung bestimmte Leitungsabschnitte drucklos machen zu können.

Die erste Entwurfsplanung wurde den Bürgern am 25.09.2006 vorgestellt. Einwände hat es nicht gegeben.



Anlagen:


Anlage 1: Erläuterungsbericht

Anlage 2: Kostenvergleich



Beschlussvorschlag:


Der Werksausschuss der Gemeinde Reichshof beschließt,



1. die Kanalisation in den Ortschaften Schalenbach und Heseln entsprechend dem Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Reichshof und dem als Anlage 1 beigefügten Erläuterungsbericht sowie der im Ausschuss vorgestellten Planung im Jahr 2007 auszuführen.

2. die Kanalisation aufgrund der Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unter Anwendung der im Werksausschuss am 07.11.2002 festgelegten Berechnungsgrundlagen im Freispiegel-Trennsystem mit teilweiser Druckentwässerung nach Variante 1e auszuführen.

Die Variante 1e sieht vor, die Grundstücke



  • Im Winkel 15 (Flur 7, Flurstück 50),

  • Heselner Straße 15 (Flur 7, Flurstück 80),

  • Heselner Straße 9 (Flur 7, Flurstück 18),

  • Heselner Straße 7 (Flur 7, Flurstück 17),

  • Heselner Straße 5 (Flur 7, Flurstück 97),



über eine Druckentwässerung zu entwässern.

die Variante 1e mit alternativer Trassenführung über Privatgrundstücke, bis auf ein Grundstück (Im Winkel 15, Flur 7, Flurstück 50), komplett im Freispiegel-Trennsystem auszuführen.



3. den in Teilbereichen vorhandenen Regenwasserkanal falls erforderlich zu sanieren, zu erneuern bzw. zu erweitern und des Weiteren auf eine öffentlich gewidmete Oberflächenentwässerung der Grundstücke zu verzichten. Im Übrigen bei Bedarf einen Vertrag über die Benutzung des Regenwasserkanals mit den Grundstückseigentümern abzuschließen.




Es wird folgender Beschluss gefasst:


Der Werksausschuss der Gemeinde Reichshof beschließt,



1. die Kanalisation in den Ortschaften Schalenbach und Heseln entsprechend dem Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Reichshof und dem der Vorlage als Anlage 1 beigefügten Erläuterungsbericht sowie der im Ausschuss vorgestellten Planung im Jahr 2007 auszuführen;

2. die Kanalisation aufgrund der Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unter Anwendung der im Werksausschuss am 07.11.2002 festgelegten Berechnungsgrundlagen im Freispiegel-Trennsystem mit teilweiser Druckentwässerung nach Variante 1e auszuführen.

Die Variante 1e sieht vor, die Grundstücke



  • Im Winkel 15 (Flur 7, Flurstück 50),

  • Heselner Straße 15 (Flur 7, Flurstück 80),

  • Heselner Straße 9 (Flur 7, Flurstück 18),

  • Heselner Straße 7 (Flur 7, Flurstück 17),

  • Heselner Straße 5 (Flur 7, Flurstück 97),



über eine Druckentwässerung zu entwässern;

die Variante 1e mit alternativer Trassenführung über Privatgrundstücke, bis auf ein Grundstück (Im Winkel 15, Flur 7, Flurstück 50), komplett im Freispiegel-Trennsystem auszuführen;



3. den in Teilbereichen vorhandenen Regenwasserkanal falls erforderlich zu sanieren, zu erneuern bzw. zu erweitern und des Weiteren auf eine öffentlich gewidmete Oberflächenentwässerung der Grundstücke zu verzichten; im Übrigen bei Bedarf einen Vertrag über die Benutzung des Regenwasserkanals mit den Grundstückseigentümern abzuschließen.




Die Vorlage der Verwaltung Nr. 0329 vom 02.10.2006 wurde allen Ausschussmitgliedern zugestellt.


Herr Pieck erläutert die Vorlage anhand einer PowerPoint-Präsentation.


VA Schindler gibt noch einige Erläuterungen.


Er führt u. a. zu 2. aus, dass entsprechend dem Beschlussvorschlag die Variante 1e in 2 Alternativen ausgeführt werden kann:



  1. im Freispiegel-Trennsystem mit Druckentwässerung nur für das Grundstück "Im Winkel" 15 (Flur 7, Flurstück 50) auszuführen.

Dabei ist es Voraussetzung, dass der Kanal für die Grundstücke "Heselner Str". 5, 7, 9 und 15 über private Grundstücke entsprechend der vorgestellten Planung hergestellt werden kann;



sollte die Genehmigung von den Grundstückseigentümern nicht zu erwirken sein:



  1. im Freispiegel-Trennsystem mit Druckentwässerung für die Grundstücke "Heselner Str". 5, 7, 9 und 15 sowie Druckentwässerung für das Grundstück "Im Winkel" 15 auszuführen.


Es erfolgt eine kurze Aussprache.


Ausschussmitglied Osterberg regt an, falls die Variante a) nicht realisierbar ist, die Fraktionsvorsitzenden telefonisch darüber zu informieren.



Abstimmungsergebnis:


dafür: 17 dagegen: 0 Enthaltung: 0