Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Die Eigentümer der oben genannten Grundstücke beantragen, den Bebauungsplan Nr. 10 zu ändern, da sie ihre Grundstücke einer Bebauung zuführen möchten.


Auf dem Grundstück Gemarkung Denklingen, Flur 12, Flurstück 356 ist ein Baufenster für ein Wohnhaus geplant. Die künftigen Festsetzungen für dieses Wohnhaus sollen den im Bebauungsplan ausgewiesenen Festsetzungen der angrenzenden Grundstücke entsprechen.


Um das Grundstück Gemarkung Heischeid, Flur 16, Flurstück 30 einer Bebauung zuführen zu können, ist es erforderlich, die Ausweisung von öffentlicher Grünfläche in Wohnbaufläche umzuwandeln. Auf der derzeitigen Grünfläche sind keine Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.


Die Kosten des Bauleitplanänderungsverfahrens tragen die Antragsteller. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor.


Da durch die beantragte Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in dem § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter nicht bestehen und Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet werden, kann die Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.


Die Verwaltung schlägt vor, die Einleitung des Verfahrens zur 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Eueln - Fürken“ zu beschließen.



Anlagen:

  • Übersichtsplan

  • Lagepläne



Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Eueln - Fürken“ gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.


Durch die geplante Änderung des Bebauungsplans soll auf dem Grundstück Gemarkung Denklingen, Flur 12, Flurstück 356 ein Baufenster ausgewiesen werden und auf dem Grundstück Gemarkung Heischeid, Flur 16, Flurstück 30 soll die Festsetzung als private Grünfläche entsprechend dem Flächennutzungsplan in ein allgemeines Wohngebiet mit überbaubarer Fläche umgewandelt werden.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Eueln – Fürken“ gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.


Durch die geplante Änderung des Bebauungsplanes soll auf dem Grundstück Gemarkung Denklingen, Flur 12, Flurstück 356 ein Baufenster ausgewiesen werden und auf dem Grundstück Gemarkung Heischeid, Flur 16, Flurstück 30 soll die Festsetzung als private Grünfläche entsprechend dem Flächennutzungsplan in ein allgemeines Wohngebiet mit überbaubarer Fläche umgewandelt werden.


Abstimmungsergebnis:


dafür: 16 dagegen: 0 Enthaltung: 0