Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Gemeinde Reichshof hat in seiner Sitzung am 21.11.2005 die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zum Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 BauGB für die Ortslage Eckenhagen durchzuführen.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 08.06.2006. Diese hatten die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen und Anregungen bis zum 14.07.2006 vorzubringen.



Seitens der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Anregungen vorgebracht.



Die Bürgeranhörung wurde nach Bekanntmachung im Reichshofkurier am 27.05.2006 vom 06.06.2006 bis 06.07.2006 im Rahmen der öffentlichen Auslegung durchgeführt.

Seitens der Bürger wurden keine Anregungen vorgebracht.



Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 BauGB zu beschließen.





Beschlussvorschlag:

  1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss / Rat nimmt Kenntnis von der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.



  1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt / der Rat beschließt den Erlass der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Eckenhagen und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren nach § 10 Abs. 3 BauGB durchzuführen.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

  1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

  2. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Eckenhagen zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, das Verfahren nach § 10 Abs. 3 BauGB durchzuführen.




Abstimmungsergebnis:


dafür: 16 dagegen: 0 Enthaltung: 0