Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:



Der oben genannte Weg wurde im Flurbereinigungsverfahren als Wirtschaftsweg gewidmet. Der betroffene Teilbereich dient als Zuwegung zum neuen Baugebiet „Vor der Gemeinde“ der BGW GmbH.


Um diesen Bereich des Weges als öffentliche Straße nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NW widmen zu können, muss zunächst die formelle Widmung des Flurbereinigungsverfahrens durch den Erlass einer entsprechenden Satzung eingezogen werden. Diese Satzung ist als Anlage 1 beigefügt.


Auf die Absicht und den Hintergrund der Wegeeinziehung wird im Reichshofkurier vom 14.10.2005 hingewiesen.


Die beschlossene Satzung ist dem Landrat als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach Genehmigung durch den Landrat und dem entsprechenden Veröffentlichungsverfahren tritt die Satzung am Tag nach der Bekanntmachung im Reichshofkurier in Kraft.


Danach wird eine neue Vorlage zur Widmung des Weges als öffentliche Gemeindestraße nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NW vorgelegt.


Anlagen:


SATZUNG


Über die Einziehung eines Teilbereiches eines Wirtschaftsweges


Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S: 666) in der zur Zeit gültigen Fassung und des § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl I S. 546) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Reichshof in seiner Sitzung am 13.12.2005 Folgendes beschlossen:




§ 1


Die in der Anlage schraffiert gekennzeichnete Fläche des Wirtschaftsweges


in Eckenhagen, Gemarkung Eckenhagen, Flur 16, Flurstück 179


wird eingezogen.




§ 2


Die Einziehung ist mit Rechtskraft der Satzung vollzogen.




§ 3


Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.




Beschlussvorschlag:


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen / der Rat beschließt die Entwidmung eines Teilbereiches der Wegeparzelle in Eckenhagen Gemarkung Eckenhagen, Flur 16, Flurstück 179. Der beiliegende Satzungsentwurf wird als Satzung beschlossen.




Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, einen Teilbereich der Wegeparzelle in Eckenhagen Gemarkung Eckenhagen, Flur 16, Flurstück 179 zu entwidmen und den beigefügten Satzungsentwurf als Satzung zu beschließen.


Verwaltungsdirektor Roos erläutert die Vorlage.


Abstimmungsergebnis:


dafür: 17 dagegen: 0 Enthaltung: 0