Beschluss: zurückgestellt

Sachverhalt:


Der im Lageplan gekennzeichnete Bereich des „Rodener Platzes“ ist seit einiger Zeit angelegt und mit einem Straßennamen versehen, aber noch nicht förmlich gewidmet worden.


Dies soll hiermit nach den Bestimmungen der §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes NW erfolgen.



Beschlussvorschlag:


Der Bau-. Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt,


die Verwaltung zu beauftragen, den Bereich des „Rodener Platzes“ in Eckenhagen, den der Bebauungsplan Nr. 1 – Eckenhagen Ortskern - als Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung ausweist (Gemarkung Eckenhagen, Flur 24, Parzellen 3547, 3478 tlw., 3053 tlw., 588 tlw., 3507 tlw., 3508, 2444, 2471 tlw. und 3504 tlw.) als Gemeindestraße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zu widmen.


Die Widmung erstreckt sich auf die Nutzung als öffentliche Verkehrsfläche mit der Einschränkung als verkehrsberuhigter Bereich.



Es wird folgender Beschluss gefasst:


Der Tagesordnungspunkt wurde von der Verwaltung zurückgezogen.


Abstimmungsergebnis:


dafür: dagegen: Enthaltung: